Viele gute Antworten bereits!!! Im Vertrag wird sicherlich eine Kündigungszeit stehen (3 Monate?). Fristlose Kündigung bedarf schon schwerwiegender Gründe. Nach Ihrer Beschreibung sehe ich die nichts. Sie können trotzdem einer vorzegogenen Mandatsbeendigung zu stimmen - zum Zeitpunkt ihrer Wahl. Ich bin zwar kein Jurist, (tatsächlich Admin) habe aber diese Situatiuonen mehrfach schon miterlebt. Die Forderungsliste lässt auch eine KI oder jemanden mit zumindest Halbwissen schließen ( klarer Hinweis, die Reduktion auf 2024). Beides reicht nicht aus wirklich eine korrekte Datenübergabe zu leisten. D.h. unbedingt im Übergabe-Protokoll festhalten, dass der Mandant alle Daten zu sein weiteren Verwendung erhalten hat. Unterschreiben lassen! Den Mandanten nach einem Nachfolgeberater fragen und hinweisen, dass dieser die Übergabe professionell vornehmen kann. Gepaart mit dem Hinweis, dass Überträge über das Rechenzentrum länger als 1 Wochen dauern können. Hat der Mandant keinen neuen Steuerberater oder nutzt dieser keine Schnittstellen zu Datev: Rewe: Export im Datev-Format (dort sind die Verknüpfungen mit den Belegen in Belege Online drin) Belege Online: Den 2Rewe-Export aus dem RZ" nutzen. Dort werden die Belege mit der Verknüpfungs-ID im Dateinamen mit exportiert. D.h. Das ist wieder zusammenführbar. Mehr geht nicht. Steuerprogramme: Export als TAX-Dateien. Die kann zwar nur Datev wieder einlesen, ist dann aber sein Problem. Natürlich wie schon vorher gesagt die PDF-Dateien exportieren/drucken und mitschicken. Gibt es Personalwirtschaft? Ob L+G oder Lodas: Ohne Datenübertrag ist das Beste, was Sie liefern können Der Export aus jenen Programmen zur Lohnsteuerprüfung. Heißt nicht so Sie erkennen in der Übersicht links in den Programmen aber sofort, was ich meine. Mit Belegen und Auswertungen exportieren lassen, das reicht zwar nicht für eine SV-Prüfung, aber den Anspruch hat der Mandant ja auch nicht gestellt. Bei den Exporten kann es auch mal zu Fehlern kommen oder einen Tag länger dauern. An der Verzögerung sind nicht Sie schuld, sondern der Mandant, der nicht Datev-gerechte Fristen setzt. Screenshots von solchen Verzögerungen machen. Und wie @steme richtig sagt: Nur weil der Mandant ein kurze Frist setzt (soll halt Druck ausüben und Sie persönlich treffen), Ruhe bewahren, darauf Hinweisen, dass die Bereitstellung ohne einen Datev-Mandantenübertrag halt länger dauern muss - allein schon um Fehler zu vermeiden! Im übrigen: Auswertungen können aus den Rewe-Daten mit geeigneten Programmen immer wieder generiert werden. Da der Mandant die Daten nach der Übergabe besitzt, kann er diese Auswertungen immer wieder generieren. Und wenn Sie eine Retourkutsche machen möchten: Lassen Sie sich für Rewe 2024 unterschreiben, dass der Mandant explizit nicht mehr verlangt hat. Bei der nächsten BP wird er die Daten vor 2024 wohl brauchen, die können Sie dann für eine hinreichende Aufwandsentschädigung (sprich Schmerzensgeld) verkaufen. HTH QJ
... Mehr anzeigen