Moin @bernd_wettstein , ja, man könnte vieles besser machen, aber manches macht auch guten Sinn. Mit dem Onboarding habe ich nichts zu tun. Ob der Prozess so gut ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Dafür kann ich an anderen Stellen einen Beitrag leisten. Prinzipiell können Sie heute noch ohne Cloud-Programme mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. Ist aber kaum sinnvoll - es sei denn Sie sind ein kleines Unternehmen mit vielleicht 10-20 Buchungen im Monat (meinet wegen auch 70-80). Sonst lohnen sich Cloud-Angebote wie DUO für beide Seiten (Steuerberater + Mandant) Der Steuerberater kann effizienter arbeiten und daher seine Preise einigermaßen halten. Ohne DUO wird schnell teuer, weil viel Arbeitsaufwand. Der Mandant zahlt direkt oder indirekt die DUO-Kosten, spart aber Kosten bei der Rechnung des Steuerberaters. Ob Migmag oder Leistungsverbund ist eigentlich für den Mandanten egal. Im Leistungsverbund werden die Kosten weiterberechnet. Migmag ist einmal für den Steuerberater eine Rückversicherung, z.B. wenn der Mandant pleite geht. Der Mandant hat hingegen den Vorteil, dass ohne die Generalvollmacht für den Steuerberater dieser nur eingeschränkte Rechte hat. Z.B. Löschen von Daten geht nicht. Es gibt Szenarien, in denen der Steuerberater im Leistungsverbund Daten löschen kann, ohne seine Pflichten zu verletzen. Was am Ende zu Mehrarbeit und Mehrkosten für den Mandanten führen kann und wird. Sprich, im Streitfall einer Mandatsbeendigung stellt Migmag eine Versicherung für den Mandanten dar. Selbst Leistungen bestellen, finde ich gut. Vorausgesetzt, der Steuerberater und/oder die Datev berät vorher. Ja, es gibt auch Mandanten, die wollen einfach nur. Oft genug erlebt, meist, auch richtig, hin und wieder wäre eine Beratung die bessere Variante gewesen. Eines muss aber auch gesagt werden: Support können Kanzleien nur sehr begrenzt leisten. Einmal weil es an supportfähigen IT-Mitarbeitern fehlt, dann weil Support u.U. nicht von der Kanzleihaftpflichtversicherung abgedeckt wird und letztlich auch weil es dann notwendig sein kann, dass die Kanzlei einen zertifizierten Datev Administrator hat. Das übersteigt die Möglichkeiten der meisten Kanzleien. Für den Mandanten kämen da auch Kosten auf ihn zu, da ist er mit einem Datev Solution-Partner besser (billiger) dran. Die EInwilligung über Produktneuerungen (sprch Werbung) muss nicht gegeben werden. Würde ich auch immer abhaken. Hingegen den Zugriff des Steuerberaters auch Daten im RZ ist logisch, Sonst endet die Zusammenarbeit schnell im "Nichts-tun-können". Will keiner. Das "Benutzerkonto " im Datev-Shop kann man einrichten, muss man aber nicht. Ich gestehe, ich habe den Sinn DIESES Benutzerkonto noch nicht verstanden - es sei denn es soll das "Datev Konto" sein, was sich mir bisher nicht erschlossen hat. Ignorieren hat bisher den Bestellprozess nuie gestört. Zum Datev-Konto schreibe ich nichts. Den echten Mehrwert habe ich noch nicht verstanden. Vielleicht kommt die Erleuchtung in den nächsten Jahren. Vielleicht erkenne ich später den tieferen Sinn und das meine ich nicht sarkastisch. HTH bei der Orientierung Und jeder darf natürlich anderer Meinung sein (!!!), QJ
... Mehr anzeigen