Moin Moin, @flange Bei den Daten und Mandatenmengen wird letztlich ein Übernahmeassistent notwendig sein. Den werden Sie selber anstoßen müssen und es wird sicherlich einige Ausnahmepunkte von der dann geltenden Regelsatzes des Assistenten geben. Hoffe ich, nicht das das 14 Jahre-Prinzip einfach nur durchgezogen wird. Und auch mit Ausnahmen graut mir vor der Arbeit zu bestimmen, was trotz Alters übernommen werden muss. Ich rechne nicht damit, dass der Asiistent erkennt, dass ein juristischer Vorgang bei einigen Dokumenten vorliegt, deren Verjährung möglicherweise (!) erst nach 30 Jahren eintritt. Ich erwarte, dass der Assistent dann einfach anhakbar macht: alles übernehmen. @tu_heggi Sofern in Rewe die Altdaten in das Pro-Format umgewandelt wurden, können Rewe-Jahre aus den 1990er im korrekten Format vorliegen. Wir haben z.B. welche, weil die betreffenden Mandanten darauf Wert legen, auch solche langzeit-Auswertungen zu erhalten. Wenn Sie die Atdaten nicht auf Pro umgestellt haben wäre das in der Tat eine billige Art sich der Altdaten zu entledigen. Bedenkenswert allerdings: Die Dokumentation der Löschungen. Es macht sich nicht gut in den Datenschutz-Dokumentationen, wenn da steht: Mandant xyz, Löschung aller Rewe-Jahre vor 2012 (oder gar ESt-Daten vor 2012) am Tage der Datenübernahme in die Datev-Cloud. Es gab bereits einmal eine saftige Strafe, weil Altdaten nicht gelöscht wurden. Nicht bei Datev-Genossen. Obwohl Prüfungen da wohl recht Bussgeld-lukrativ sein dürfte. Aktive Mandanten mögen bereit sein Ihre Einwilligung für die SPeichung (nachträglich schriftlich) zu geben. Bei inaktiven Mandanten hat man ein Problem. Das Thema fällt mir eigentlich immer ein, wenn es um Altdaten geht. Es ist auch nicht wirklich Off Topic, denn der Umgang mit Altdaten ist wirklich ein wichtiges Thema - auch für die kommenden Migrationen in die Cloud. Tatsächlich hoffe ich, damit damit etwas weiter zu helfen, vor allem in der Vorbereitung. QJ
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