@wwinkelhausen schrieb: Der retrograde manuelle Kassenbericht ist nur notwendig, wenn keine Einzelaufzeichnungen geführt werden. Wenn die Einzelaufzeichnungen in Kasse online geführt werden, ist doch alles in Ordnung. Es ist jedoch nicht ausreichend, in Kasse online die Tageseinnahmen in Summe einzutragen, wenn diese nirgends separat ermittelt wurden. Bei einer elektronischen Kasse ist das der Z-Bon, bei offener Ladenkasse ohne Einzelaufzeichungen nun einmal der manuelle Kassenbericht. Bei uns kommt die Kasse online eh kaum zum Einsatz aufgrund der dokumentierten Daten, wann die Kasse geführt wurde. Stimmt schon alles was Sie sagen. Wenn wir aber bei dem Beispiel "Kaffeekasse" bleiben, wo einmal im Monat Geldtransit als Geldeingang vorliegt und davon dann diverse Kleinstbelege der Mitarbeiter "bezahl" werden, haben die Mandanten früher diese Aufzeichnungen auf einem Kassenblatt manuell geführt. Viele Sind danach auf Kasse online umgestiegen. Laut dem oben angemerkten DATEV Dokument könnte Kasse online als technisches Hilfsmittel zählen, was nicht erlaubt ist bzw. TSE Pflicht auslöst. Somit hätten doch alle Mandanten, die von Kassenblatt auf Kasse online umgestiegen sind, das Problem, dass sie jetzt beides machen müssen. Kassenblatt weil GoBD und Kasse online für den Datenübertrag an das Steuerbüro.
... Mehr anzeigen