Hallo,
ich würde gerne einen Mitarbeiter eines Mandanten für den Dezember vorwegabrechen, da eine Arbeitsbescheinigung bis zum 19.12.2025 übermittelt werden soll. Normalerweise erfolgt die Abrechnung zum 10. des Folgemonats.
An sich bin ich mit der Materie vertraut und habe das auch schon paar mal gemacht, bin mir aber unsicher bezüglich der Sammelzahlung. https://help-center.apps.datev.de/documents/1012475
Der Mandant erhält normalerweise den Begleitzettel zur Ausführung der Sammelzahlung für alle Löhne.
Wird bei der Vorwegabrechnung ein extra Begleitzettel zur Ausführung erstellt? Ich vermute ja (laut Dokument).
Wird diese Vorwegabrechnung dann bei der Endabrechnung berücksichtigt, sodass der Mitarbeiter nicht 2x Geld erhält? Ich hoffe ja.
Aus dem Dokument hat mich der markierte Satz irritiert:
Dabei werden Brutto/Netto-Abrechnungen, Zahlungsträger sowie die Bankliste erstellt. Die Gesamtlisten werden mit der Monatsabrechnung gedruckt. Sämtliche Daten der Vorwegabrechnung werden gespeichert und fließen automatisch in die Endauswertung ein.
Aber vielleicht heißt es genau das, was ich vermute und alles wäre in Ordnung 😄
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@mick schrieb:
Aber vielleicht heißt es genau das, was ich vermute und alles wäre in Ordnung 😄
Genau so.
Da für den Mitarbeiter zum Zeitpunkt der normalen Abrechnung nicht erneut eine Abrechnung erstellt wird, wird dieser daher auch nicht in der dann erstellten Zahlungsdatei mit einbezogen.
Nur bei allen anderen Monatsauswertungen (LSt-Anmeldung, Lohnjournal, Beitragsnachweis usw.) werden die Daten der Vorwegabrechnung (natürlich) mit berücksichtigt.
Danke @Uwe_Lutz , also doch so einfach wie gedacht 🙂