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Arbeitsbescheinigung in Verbindung mit EEL nach Austritt

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letzte Antwort gestern 13:08:54 von mick
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mick
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

 

ich habe einen Arbeitnehmer der war vom 27.02.24 bis 12.04.24 krank.

Zudem ist er zum 31.03.24 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

 

Für den Zeitraum 27.02.24 - 31.03.24 wurde "Entgeltfortzahlung mit AU" als Fehlzeit angelegt. 

Für den Zeitraum 01.04.24 - 12.04.24 wurde "Krankengeld bei Krankheit" als Fehlzeit angelegt. Zusätzlich wurde "EEL-Meldung nach Austritt des AN" aktiviert. 

 

Nun sollte eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden, was aber nicht möglich ist, weil "Die Bescheinigung kann nicht erstellt werden. Das Ende der auslösenden Fehlzeit darf nicht nach dem Austrittsdatum/Ende der Beschäftigung liegen"

 

Im Dokument https://help-center.apps.datev.de/documents/1070718 finde ich meinen Fall nicht.

 

Was kann ich tun, damit die Arbeitsbescheinigung erstellt wird?

Die Fehlzeit einfach löschen? Wird dadurch nicht ein Storno der EEL erstellt?

 

Mick

sue
Fortgeschrittener
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Im Programm Lohn und Gehalt funktioniert folgende Lösungen, wie ich gerade selbst hier gelernt habe, die Quick and dirty genannt wurde:

 

Fehlzeit im April löschen, die Arbeitsbescheinigung senden und anschließend die Fehlzeit des April wieder einpflegen.

 

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greese
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
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mal das Ende der Fehlzeit 12.04.2024 rausnehmen und offen lassen, dann sollte es klappen. Denn der AN war ja nur bis 31.03.2024 beschäftigt.

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mick
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
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@sue  schrieb:

Im Programm Lohn und Gehalt funktioniert folgende Lösungen, wie ich gerade selbst hier gelernt habe, die Quick and dirty genannt wurde:

 

Fehlzeit im April löschen, die Arbeitsbescheinigung senden und anschließend die Fehlzeit des April wieder einpflegen.

 


Das dürfte für LODAS auch funktionieren und werde ich dann vermutlich so machen. 😄

 

So weit habe ich gar nicht gedacht, dass man die Fehlzeit nach dem Löschen ja auch wieder eintragen kann.

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letzte Antwort gestern 13:08:54 von mick
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