Es hat ein paar Tage gedauert, bis mir das aufgefallen ist.
Hallo Community,
seit ein paar Tagen wurde das Vollmachtsformular geändert.
Die Vollmachtsdatenbank gibt nur noch ein zweiseitiges Formular ohne Beiblatt aus.
Ein Bezug auf die finanzamtliche Steuernummer fehlt. Lediglich die Steuer-ID und, wenn vorhanden, die Wirtschafts-ID werden angefordert.
Was passiert aber, wenn verschiedene Steuerberater einen Mandanten betreuen, der zwei Unternehmen mit unterschiedlichen Steuernummern hat? Beispiel: Ein Einzelunternehmer hat in Hamburg eine Fleischerei und betreibt in München ein Autohaus. Die Steuerberatung erfolgt durch zwei unterschiedliche Steuerberater. Wird dann nur durch die Wirtschafts-ID unterschieden? Und was ist, wenn der Mandant noch keine Wirtschafts-ID hat?
Vielleicht ist die Antwort ganz einfach und ich war nur zu faul, mir heute Morgen intensiv Gedanken zu machen.
Also, Kerze Nr. 2 anzünden und die Vorweihnachtszeit genießen (mit Lebkuchen aus Nürnberg).
Gruß
Martin Heim
Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier von Office-Management nach Steuern und Expertisen verschoben. Kategorie entfernt von @Ute_Höpfner .
vielleicht das gleiche, wie wenn zwei ehegatten zwei verschiedene steuerberater haben.
ich hatte immer probleme die vollmacht eintragen und die steuerkonten abrufen zu lassen, weil die übermittlung ohne zweit vollmacht auf die steuernummer nicht von erfolg geprägt war.
keine ahnung, ob dann wirklich vertretung für ZWEI berater erteilt werden kann.
@martin65 schrieb:Es hat ein paar Tage gedauert, bis mir das aufgefallen ist.
Hallo Community,
seit ein paar Tagen wurde das Vollmachtsformular geändert.
Die Vollmachtsdatenbank gibt nur noch ein zweiseitiges Formular ohne Beiblatt aus.
Ein Bezug auf die finanzamtliche Steuernummer fehlt. Lediglich die Steuer-ID und, wenn vorhanden, die Wirtschafts-ID werden angefordert.
Das Beiblatt entfällt jetzt zwar, aber die Steuernummern müssen weiterhin in der Datenbank erfasst werden.
das ist glaube ich klar. ich denke der TE wollte eher wissen, ob zwei Berater ein unddenselben Mdt vertreten können und wie daas einzutragen ist...
@mick schrieb:Das Beiblatt entfällt jetzt zwar, aber die Steuernummern müssen weiterhin in der Datenbank erfasst werden.
Ja. das klingt logisch. Allerdings wäre es schön, wenn man das auch auf der ausgedruckten Version visualisieren könnte. So wüssten Berater und Mandant, auf welche Steuer-Nr. sich die Vollmacht bezieht.
@mapex schrieb:....
keine ahnung, ob dann wirklich vertretung für ZWEI berater erteilt werden kann.
Hier mal ein Auszug aus dem Merkblatt zur Vollmacht:
mfg
Na das ist ja interessant! Ich schaue regelmäßig im Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums vorbei, da es hieß, dort werden die neuen Vollmachten (als erstes) veröffentlicht.
Gerade erst wieder heute Morgen. Dort ist aber noch der "alte" Vordruck zu finden 😂
Aber dann wird die E-Mail mit dem Hinweis auf die neuen Vorlagen schon folgen.. hoffentlich 😉
Auf der Seite der Steuerberaterkammer unter der Vollmachtsdatenbank wird das neue Formular verwendet.
Gruß
Martin Heim
Hallo Herr Heim,
vielen Dank. Ich hatte zuletzt nur auf das Thema der elektronischen Bekanntgabe geschaut...
Jetzt warte ich mal auf die Vorlagen für Word. Im Hilfe-Center sind die noch nicht veröffentlich. Aber ich kann ja warten 😊