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martin65
Meister
Offline Online
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Es hat ein paar Tage gedauert, bis mir das aufgefallen ist.

 

Hallo Community,

 

seit ein paar Tagen wurde das Vollmachtsformular geändert.

 

Die Vollmachtsdatenbank gibt nur noch ein zweiseitiges Formular ohne Beiblatt aus.

 

Ein Bezug auf die finanzamtliche Steuernummer fehlt. Lediglich die Steuer-ID und, wenn vorhanden, die Wirtschafts-ID werden angefordert.

 

Was passiert aber, wenn verschiedene Steuerberater einen Mandanten betreuen, der zwei Unternehmen mit unterschiedlichen Steuernummern hat? Beispiel: Ein Einzelunternehmer hat in Hamburg eine Fleischerei und betreibt in München ein Autohaus. Die Steuerberatung erfolgt durch zwei unterschiedliche Steuerberater. Wird dann nur durch die Wirtschafts-ID unterschieden? Und was ist, wenn der Mandant noch keine Wirtschafts-ID hat?

 

Vielleicht ist die Antwort ganz einfach und ich war nur zu faul, mir heute Morgen intensiv Gedanken zu machen.

 

Also, Kerze Nr. 2 anzünden und die Vorweihnachtszeit genießen (mit Lebkuchen aus Nürnberg).

 

Gruß

 

Martin Heim

 

Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier von Office-Management nach Steuern und Expertisen verschoben. Kategorie entfernt von @Ute_Höpfner .



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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