Wir haben bisweilen Schreiben an das Finanzamt, ohne eine steuerliche Leistung erfasst zu haben.
Eine Elster-Kommunikation ist daher nicht möglich.
beA ist nur im Rahmen von Strafverfahren möglich.
Welche Kommunikationsmittel bieten sich an?
@UnterVorbehalt schrieb:Welche Kommunikationsmittel bieten sich an?
Bitte Suchfunktion in der Community benutzen.
Hallo @theo,
so richtig gut ist die Suchfunktion ja nicht und deshalb könnte man auch ruhig einen kleinen Tipp geben.
Eigentlich gibts nur eine Möglichkeit: über das ELSTER-Portal.
MfG, F.Lange
@flange schrieb:
so richtig gut ist die Suchfunktion ja nicht und deshalb könnte man auch ruhig einen kleinen Tipp geben.
Hallo @flange,
soooo schlecht ist die Suchfunktion nun aber auch nicht. 🙄
@theo meinte bestimmt die folgenden Threads:
Kommunikation mit dem Finanzamt / Änderung §87a AO / Einsprüch ErbSt u.a.
(Digitale) Kommunikation mit Finanzbehörden, § 87a AO, besonderes Steuerberaterpostfach (beSt)
Der Beitrag ist vielleicht im anwaltlichen Bereich auch nützlich: https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/quot-beA-Verbot-quot-gg
mfg
@flange Meinst du so?