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Kommunikation Finanzverwaltung

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letzte Antwort am 13.12.2025 14:03:40 von theo
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UnterVorbehalt
Beginner
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Wir haben bisweilen Schreiben an das Finanzamt, ohne eine steuerliche Leistung erfasst zu haben.

Eine Elster-Kommunikation ist daher nicht möglich.

 

beA ist nur im Rahmen von Strafverfahren möglich.

 

Welche Kommunikationsmittel bieten sich an?

theo
Experte
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Nachricht 2 von 6
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@UnterVorbehalt  schrieb:

Welche Kommunikationsmittel bieten sich an?


Bitte Suchfunktion in der Community benutzen. 

in dubio pro theo
0 Kudos
flange
Erfahrener
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Hallo @theo,

 

so richtig gut ist die Suchfunktion ja nicht und deshalb könnte man auch ruhig einen kleinen Tipp geben.

 

@UnterVorbehalt:

 

Eigentlich gibts nur eine Möglichkeit: über das ELSTER-Portal.

 

MfG, F.Lange

Diederich
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
385 Mal angesehen

@flange  schrieb:

 

so richtig gut ist die Suchfunktion ja nicht und deshalb könnte man auch ruhig einen kleinen Tipp geben.


Hallo @flange,

 

soooo schlecht ist die Suchfunktion nun aber auch nicht. 🙄

 

@theo meinte bestimmt die folgenden Threads:

 

Kommunikation mit dem Finanzamt / Änderung §87a AO / Einsprüch ErbSt u.a. 

 

(Digitale) Kommunikation mit Finanzbehörden, § 87a AO, besonderes Steuerberaterpostfach (beSt) 

Interceptor
Erfahrener
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Nachricht 5 von 6
360 Mal angesehen

Der Beitrag ist vielleicht im anwaltlichen Bereich auch nützlich: https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/quot-beA-Verbot-quot-gg 

 

mfg

5
letzte Antwort am 13.12.2025 14:03:40 von theo
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