Hallo Herr Worch, ich bin leider erst heute auf diese Community-Diskussion gestoßen, obwohl mich dieses Thema schon seit Beginn der Bearbeitung von 2023er-ESt-Erklärung beschäftigt. Das beschriebene Problem hat für mich aktuell auch an Tragweite zugenommen, da ich gerade mehrere Erklärungen mit insgesamt ca. 50 Anlagen V bearbeite und immer wieder das Feld "Erhaltungsaufwendungen" suchen muss. Leider kann auch ich Ihre Argumentation nicht nachvollziehen. Die praktische Bearbeitung einer ESt-Erklärung funktioniert bei vielen Kollegen nach einem ähnlichen System: Die ESt-Erklärung wird nach und nach bearbeitet und Werte entsprechend geändert. Am Ende der Bearbeitung springe ich dann zur Sicherheit nochmals von Wert zu Wert und prüfe, ob alle Werte geändert wurden (wie viele meiner Kollegen wahrscheinlich auch). Das Grundprinzip bisher war, dass das ESt-Programm regelmäßig sämtlich Werte in das Folgejahr übernommen hat. Nur in Ausnahmefällen wurde von diesem System abgewichen. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann werden zukünftig sämtliche Erhaltungsaufwendungen bei der Jahresübernahme gelöscht, um die Vorjahreswerte nicht versehentlich nochmals abzuziehen. Diese Vorgehen leuchtet mir einmalig aufgrund der Zusammenführung mehrerer Felder ein. Aber dauerhaft ist das für mich ein großes Problem, weil meine Vollständigkeitsprüfung damit quasi außer Funktion gesetzt wird. Damit weichen Sie auch von der Programmlogik bei allen übrigen Werbungskostenpositionen ab. Die Fehleranfälligkeit wird m.E. somit erhöht anstatt gesenkt, weil eine leere Position bei der üblichen Schlussüberprüfung nun gar nicht mehr auffällt! So würde ich ehe dazu plädieren, die Erfassung von Null-Werten zuzulassen (wie es z.B. in Erfassung der Werbungskosten Anlage N unter "Sonstiges" schon möglich ist. Leider ist aber bei den übrigen Werbungskostenfelder der Anlage N, wie auch bei allen anderen mir geläufigen direkt erfassbaren Werbungskostenfeldern im ESt-Programm nicht möglich. Was möglicherweise wegen der ELSTER-Regelungen nicht möglich ist (vgl. hierzu https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Wer%C3%BCbernahme-aus-Individueller-Anlage-in-der-ESt-von-0-EUR/m-p/381395 - leider wurde die Frage in dieser Diskussion nicht beantwortet - in https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/%C3%9Cbernahme-Nullwert-aus-Individueller-Anlage-wird-bem%C3%A4ngelt/m-p/452116 wird aber darauf hingewiesen). So wäre es m.E. sehr wichtig, auf die Möglichkeit der Erfassung von Nullwerten hinzuarbeiten. Mir fällt kein Grund ein warum die Erfassung von Nullwerten für die Finanzverwaltung negative Auswirkungen haben könnte. Ich arbeite hilfsweise mit der Erfassung von Werten 1 oder 0,01, was mir eigentlich überhaupt nicht gefällt. Über weitere erläuternde Worte zum meinen Anmerkungen würde ich mich sehr freuen. Zu den ebenso kritischen Anmerkungen meiner Vorredner kam leider keine weitere Stellungnahme.
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