Guten Tag @martin65 , beim Abruf über den DATEV Dokumentenkorb müssen die abgerufenen Bescheide/Dokumente immer vollständig abgelegt werden und dürfen nicht (manuell) gelöscht werden. Führen Sie erst danach einen neuen Abruf durch. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle abgerufenen Bescheide/Dokumente korrekt bei der Finanzverwaltung bestätigt werden. z.I. @mreiss Mit freundlichen Grüßen Nicolai Fahlke DATEV eG
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