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Digitaler Bescheidabruf: Verbesserte Abruflogik über den Dokumentenkorb

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letzte Antwort am 02.04.2026 08:04:09 von xyzmic
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DATEV-Mitarbeiter
Nicolai_Fahlke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 19
3852 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir möchten Sie auch an dieser Stelle über eine verbesserte Logik des digitalen Abrufs von Bescheiden/Dokumenten über den DATEV Dokumentenkorb informieren.

 

Ab jetzt werden die über den DATEV Dokumentenkorb abgerufenen Bescheide/Dokumente direkt beim Abruf bei der Finanzverwaltung quittiert.

 

In diesem Zusammenhang werden auch Bescheide/Dokumente nachträglich automatisch bestätigt, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt über den DATEV Dokumentenkorb abgerufen und abgelegt wurden, aber bisher nicht abschließend bei der Finanzverwaltung bestätigt wurden.

 

Auswirkungen der verbesserten Abruflogik über den Dokumentenkorb:

 

  • Bereitstellung von Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
  • Löschen von Dokumenten aus dem Dokumentenkorb
    • Bescheide/Dokumente, die ab jetzt aus dem DATEV Dokumentenkorb gelöscht werden, können nicht erneut über den DATEV Dokumentenkorb oder DATEV Kommunikation Finanzverwaltung abgerufen werden.

  • Programm-Meldung bei der Ablage
    • Wenn bei der Ablage eines Bescheids/Dokuments eine Programm-Meldung auftritt, wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Alle anderen Bescheide/Dokumente können Sie wie gewohnt ablegen.

  • Abruf über DATEV Kommunikation Finanzverwaltung
    • Der Abruf von Bescheiden/ Dokumenten über DATEV Kommunikation Finanzverwaltung ist von der neuen Abruflogik bei der Finanzverwaltung nicht betroffen. Die sofortige Quittierung von Bescheiden/Dokumenten bei Abruf betrifft ausschließlich den Abruf über den DATEV Dokumentenkorb.

 

Wir beobachten das System mit der umgesetzten Logik intensiv.

 

Sobald weitere Verbesserungen umgesetzt wurden, informieren wir Sie an dieser Stelle erneut.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicolai Fahlke
DATEV eG

DATEV-Mitarbeiter
Nicolai_Fahlke
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 19
3622 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

an dieser Stelle wie angekündigt ein Update zum aktuellen Stand mit der aktuell empfohlenen Vorgehensweise:

 

Durch die geänderte Abruflogik über den DATEV Dokumentenkorb haben wir Bescheide nachträglich bestätigt, die Ihnen bereits bereitgestellt wurden. Diese sollten im Rahmen der Anpassung eigentlich nicht erneut im Dokumentenkorb angezeigt werden.

Wir sind weiterhin in der Analyse, weshalb die Bescheide erneut bereitgestellt wurden.


Nach aktuellem Stand der Erkenntnisse handelt es sich um eine einmalige Bereitstellung bereits bekannter Bescheide. Bei einem künftigen Abruf tritt das Verhalten nicht erneut auf.

 

Sollten Sie bei den im DATEV Dokumentenkorb verbliebenen Bescheiden sicher sein, dass diese Ihnen bereits vorliegen und abgelegt/archiviert wurden, können die erneut bereitgestellten Bescheide im Dokumentenkorb ausgewählt und mit der Tastenkombination „Strg“ + „Shift“ + „Entf“ gelöscht werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur Bescheide löschen, die Sie bereits abgelegt/archiviert haben, da diese nicht erneut über den DATEV Dokumentenkorb oder DATEV Kommunikation Finanzverwaltung abgerufen werden können.

 

In den Fällen, in denen Sie die Bescheide noch nicht abgelegt haben, empfehlen wir, die Bescheide vorerst im Dokumentenkorb zu belassen. Wir untersuchen gerade, wie wir Sie bei der Ablage dieser Bescheide unterstützen können, und informieren Sie an dieser Stelle erneut.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicolai Fahlke
DATEV eG

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M_Schikschneit
Beginner
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Nachricht 3 von 19
2977 Mal angesehen

Moin, 

wie verfahre ich jedoch nun, wenn angekündigte Bescheide vom 18.02.2026 NICHT über den Dokumentenkorb abgerufen werden konnten, jedoch die von heute vollständig waren? Mir fehlen von einem Mandanten 7 Bescheide, wo mir die Vorabankündigung per Mail vorliegt.

 

Lieben Dank Martina Schikschneit

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DATEV-Mitarbeiter
Nicolai_Fahlke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 19
2911 Mal angesehen

Guten Morgen Frau Schikschneit,

bitte schicken Sie uns zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt einen Servicekontakt.

 

Vielen Dank &

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Fahlke
DATEV eG

Schluchtensauerser
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 19
2561 Mal angesehen

Ich habe heute ca. 400 Dokumente  für den Zeitraum 4. Februar 2025 bis 3. Dezember 2025 in den Dokumentkorb  eingespielt bekommen.

 

Soll ich jetzt allen Ernstes diese 400 Dokumente manuell überprüfen?

Wer bezahlt mir das?

Und wie soll ich das prüfen, wenn ich in den allermeisten Fällen nicht mal den Mandant zuordnen kann?

Was sagt mir diese kryptische Meldung?

 

Schluchtensauerser_0-1771494503722.png

 

  

Schluchtensauerser_1-1771494626733.png

 

 

Fragen über Fragen???????

Ich bezweifle ja, ob sich das mit diesem Internet durchsetzen wird. Die Dampflok und das Fax haben sich am Ende auch nicht durchgesetzt.
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Interceptor
Erfahrener
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Nachricht 6 von 19
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@Schluchtensauerser 

Kann man das Dokument auch nicht über "externe Anwendung" öffnen?

 

mfg

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Schluchtensauerser
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 19
2519 Mal angesehen

da kommt die kryptische Fehlermeldung im unteren Bild. 

 

erste Stichproben haben ergeben, dass alle Dokumente in 1kb Größe "leer" sind.

Ich bezweifle ja, ob sich das mit diesem Internet durchsetzen wird. Die Dampflok und das Fax haben sich am Ende auch nicht durchgesetzt.
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DATEV-Mitarbeiter
Nicolai_Fahlke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 19
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Liebe Community,

 

wir melden uns mit einem Update. Wir haben die Ursache identifiziert, die dazu geführt hat, dass Sie bereits bekannte, jedoch unbestätigte Bescheide erneut erhalten haben.

 

Aufgrund eines Problems in der Ablagelogik kam es dazu, dass Sie unbestätigte Bescheide und diese auch mehrfach erhalten haben, abhängig von der Anzahl der in der Vergangenheit (vor 17.02.2026) durchgeführten Abrufe. Daraus resultiert auch der Konvertierungsfehler, weil der Bescheid faktisch nur einmal existiert. In der Regel betrifft diese Thematik nur ältere Bescheide. Unser Ziel war, dass Sie diese Bescheide nicht erneut erhalten, da Sie in der Regel bereits in der Vergangenheit zugestellt wurden und lediglich die Bestätigung fehlte.

 

Wir korrigieren derzeit die Ablagelogik, sodass zumindest alle, die bislang nicht betroffen waren, auch künftig nicht betroffen sind. Dieses Problem tritt nur einmal auf, da wir dadurch alle unbestätigten Bescheide bereinigt haben. Kanzleien ohne unbestätigte Bescheide waren nicht betroffen.

 

Für alle, die betroffen sind:

Wir können den Dokumentenkorb nicht zentral bereinigen. Sollten Sie anhand der empfohlenen Arbeitsweise (d.h. Abgleich der Bescheidbekanntgabe E-Mails der Finanzverwaltung mit den von Ihnen abgerufenen Bescheiden) sicher sein, dass Sie keine Bescheide aus der Vergangenheit vermissen, können Sie diese auch mittels Mehrfachauswahl ("Strg" + "Mausklick") direkt aus dem Dokumentenkorb löschen ("Strg" + "Umschalt (Shift)" + "Entf").

 

Alternativ prüfen Sie bitte wie beschrieben unter anderem anhand des Dokumentdatums, ob es sich um bereits vorhandene Bescheide handelt, und löschen Sie diese ebenfalls bei Bedarf mit der beschriebenen Tastenkombination. Auch hier ist die erwähnte Mehrfachauswahl möglich. 

Bescheide mit Konvertierungsfehler können nicht im Dokumentenkorb abgelegt werden und müssen gelöscht werden.

 

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicolai Fahlke

DATEV eG

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tax
Erfahrener
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Nachricht 9 von 19
2321 Mal angesehen

@Nicolai_Fahlke  schrieb:

...

Für alle, die betroffen sind:

Wir können den Dokumentenkorb nicht zentral bereinigen. Sollten Sie anhand der empfohlenen Arbeitsweise (d.h. Abgleich der Bescheidbekanntgabe E-Mails der Finanzverwaltung mit den von Ihnen abgerufenen Bescheiden) sicher sein, dass Sie keine Bescheide aus der Vergangenheit vermissen, können Sie diese auch mittels Mehrfachauswahl ("Strg" + "Mausklick") direkt aus dem Dokumentenkorb löschen ("Strg" + "Umschalt (Shift)" + "Entf").

 

Alternativ prüfen Sie bitte wie beschrieben unter anderem anhand des Dokumentdatums, ob es sich um bereits vorhandene Bescheide handelt, und löschen Sie diese ebenfalls bei Bedarf mit der beschriebenen Tastenkombination. Auch hier ist die erwähnte Mehrfachauswahl möglich. 

Bescheide mit Konvertierungsfehler können nicht im Dokumentenkorb abgelegt werden und müssen gelöscht werden.

 

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicolai Fahlke

DATEV eG


@Nicolai_Fahlke 

 

gerne darf sich ein Datev Mitarbeiter per Fernwartung aufschalten, prüfen ob die Bescheide schon vorhanden sind und danach löschen.

 

Wir setzten Sie das um? Beraternummer aufsteigend?

 

Schluchtensauerser
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 19
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Ich gehe davon aus, dass die Finanzverwaltung auch von diesem "Vorfall" informiert wird. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass bei diesem Chaos keine Bescheide verloren gehen, so dass Wiedereinsetzungen notwendig sein werden.

 

Es ist in dem von Ihnen beschrieben Workflow nicht möglich, den vollständigen Erhalt der Bescheide zu prüfen: ich habe z.B. am 3. Dezember 2025 12 Einträge "ESt-Bescheid". Davon können 4 in Klarschrift gelesen werden (>1KB), wobei alle vier Einträge den gleichen Bescheid enthalten.

 

Bei den anderen 8 Einträgen tappe ich vollkommen im Dunkeln:

 

a) welche davon sind auch Doppelungen?

b) selbst wenn ich mit meinen ESt-Bescheiden zum Datum 3.12.2025 vergleiche: ich weiß nicht, ob das die bereits erhaltenen Bescheide sind oder nicht.

c)  selbst wenn ich identifiziere, dass das noch nicht erhaltene Bescheide sind: an welches Finanzamt zu welcher Steuer-Nr. soll ich mich wegen eines "vermissten" Bescheides wenden?

 

 

Die Bescheiddaten-Rückübermittlung ist auch keine verlässlich Quelle zur Prüfung, da auch diese seit einiger Zeit gestört ist.   

Ich bezweifle ja, ob sich das mit diesem Internet durchsetzen wird. Die Dampflok und das Fax haben sich am Ende auch nicht durchgesetzt.
DATEV-Mitarbeiter
Nicolai_Fahlke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 19
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Hallo zusammen,

 

wir konnten die zuvor angekündigte Korrektur der Ablagelogik in der Anwendung einbauen. Sofern Sie bislang nicht betroffen waren, wird dies auch bei zukünftigen Abrufen so bleiben.

Wir haben uns daher entschieden, den RZ-Status "Kommunikation Finanzverwaltung: Digitale Bescheide abrufen" wieder auf grün zu setzen.

 

Noch eine Konkretisierung zu den Bescheidbekanntgabe E-Mails der Finanzverwaltung:

Sofern in der Vergangenheit im Rahmen der empfohlenen tagesaktuellen Prüfung zwischen den angekündigten und tatsächlich abgerufenen Bescheiden/Dokumenten keine Abweichungen existiert haben, können Sie generell davon ausgehen, dass sowohl die Bescheide in Klarschrift, als auch die Dopplungen mit Konvertierungsfehler Ihnen bereits bekannt sein dürften.

 

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen entstanden sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicolai Fahlke

DATEV eG

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xyzmic
Erfahrener
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@Nicolai_Fahlke es wäre sehr hilfreich, wenn Sie oder Ihre Kollegen den Beitrag hier anschauen, damit auch hier die Lösung vom ursprünglichen Problem erklärt werden kann.

 

Vielen Dank

 

Steuerbescheide: digitale elektronische Bescheidda... - DATEV-Community - 537317

 

 

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Sofia1
Beginner
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Nachricht 13 von 19
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Wird es noch ein Update geben um sich die Bescheide mit dem Konvertierungsfehler anschauen zu können? Um zu prüfen ob wir diese tatsächlich erhalten haben? Diese einfach so zu löschen ohne Prüfung finde ich nicht so gut...

rjacob
Beginner
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Nachricht 14 von 19
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@Nicolai_Fahlke  schrieb:

 

  • Löschen von Dokumenten aus dem Dokumentenkorb
    • Bescheide/Dokumente, die ab jetzt aus dem DATEV Dokumentenkorb gelöscht werden, können nicht erneut über den DATEV Dokumentenkorb oder DATEV Kommunikation Finanzverwaltung abgerufen werden.

Hallo Herr Fahlke,

 

zu diesem Punkt habe ich im Kundenauftrag noch eine wichtige Frage:

 

Heist dies auch, das Bescheide die über den Dokumentenkorb abgerufen worden jetzt aus der Online-Anwendung DATEV-Kommunikation Finanzverwaltung verschwinden und somit nicht mehr sichtbar ist, wer den Bescheid abgerufen hat?

 

Ich habe den Fall nämlich gerade bei einem Kunden: Ein neuer Bescheid AdVB von heute wurde über den Dokumentenkorb abgerufen, in der Kommunikation Finanzverwaltung ist er nicht (mehr?) zu sehen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Ralf Jacob

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nicolai_Fahlke
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 19
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Guten Abend Herr Jacob,

den von Ihnen dargestellten Sachverhalt müssen wir individuell prüfen.

Bitte schicken Sie uns hierzu einen Servicekontakt mit Informationen zu Ihrem Kunden, der den Abruf durchgeführt hat.

 

Vielen Dank &

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Fahlke
DATEV eG

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Schluchtensauerser
Aufsteiger
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Nachricht 16 von 19
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Die Nachricht 11 der Datev hier im Beitrag gibt mir nun ausreichend Sicherheit. Wenn die "Elster-Benachrichtung"-Mails abgearbeitet und überprüft wurden, sollten die am 19. Februar bereitgestellten Dokumente+Bescheide nur Doppelungen enthalten und  können gelöscht werden.

 

Ich habe mir dazu eine Aktennotiz angefertigt und dann mutig gelöscht.

 

Ich bezweifle ja, ob sich das mit diesem Internet durchsetzen wird. Die Dampflok und das Fax haben sich am Ende auch nicht durchgesetzt.
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JPN
Einsteiger
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Nachricht 17 von 19
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Hallo Frau @Nicolai_Fahlke ,

 

wir haben den Dokumentenkorb bereinigt. Es handelte sich bei uns ausschließlich um Bescheide, die schon abgerufen wurden.

 

Jedoch fehlen uns 5 Bescheide, die uns per Mail am 19.02. angekündigt wurden. Auch nach einigen Tagen und etlichen Abrufversuchen, werden uns diese nicht zugestellt.

 

wie müssen wir vorgehen, dass wir die Bescheide erhalten?

 

Vielen Dank und beste Grüße

Jan Philipp Neumann

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DATEV-Mitarbeiter
Nicolai_Fahlke
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Neumann,

 

nach gemeinsamer Rücksprache und über einen erneuten Abruf konnten die Bescheide, die am 19.02. angekündigt wurden, abgerufen werden.

 

An alle weiteren Anwender der Community:

Falls bei Ihnen in den letzten Tagen ebenfalls Bescheide/Dokumente nicht abrufbar waren, führen Sie bitte einen erneuten Abruf im DATEV Dokumentenkorb durch.

Sollten Sie weiterhin angekündigte Bescheide/Dokumente nicht abrufen können, melden Sie sich bitte per Servicekontakt, falls noch nicht geschehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicolai Fahlke

DATEV eG

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xyzmic
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Nachricht 19 von 19
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@Nicolai_Fahlke 

@ Community:

 

Nachdem sich DATEV hier noch nicht geäußert hat:
Steuerbescheide: digitale elektronische Bescheidda... - DATEV-Community - 537317

, sich aber die Abrufvorgänge wohl etwas optimiert haben, beobachten wir dies weiterhin.

 

 

Schöne Ostern zusammen

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letzte Antwort am 02.04.2026 08:04:09 von xyzmic
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