Derzeit steht im verlinkten Dokument 1007871, dass es für Stichtage ab November 2024 irgendwann in Q4-2024 möglich sein soll. Übersetzt also: irgendwann 2025 oder 2026 oder nie. Also werde ich wohl nach der Grundsteuer nun auch für die ErbSt auf andere Anbieter umsteigen müssen, Ich brauche sicher nicht erwähnen, wie unbefriedigend es ist, dass über ein Jahr nach Freigabe durch durch die Finanzverwaltung das vom Marktführer nicht umgesetzt ist. Das stört nicht nur meine Prozesse durch das Ausdrucken etc. Ich muss nur dafür auch Hardware vorhalten, die ich sonst nicht mehr brauche und dann muss bei Papiereinreichung ja auch Unterschriften beschaffen. Das löst auch große Verstörungen bei den Mandanten aus. Und ich kann es nicht mal mehr auf die lahme deutsche Verwaltung schieben. Doch die Entwicklung von Cloudanwendungen, die viele gar nicht wollen, scheint wichtiger zu sein.
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