Ich gehe davon aus, dass die Finanzverwaltung auch von diesem "Vorfall" informiert wird. Es ist nahezu ausgeschlossen, dass bei diesem Chaos keine Bescheide verloren gehen, so dass Wiedereinsetzungen notwendig sein werden. Es ist in dem von Ihnen beschrieben Workflow nicht möglich, den vollständigen Erhalt der Bescheide zu prüfen: ich habe z.B. am 3. Dezember 2025 12 Einträge "ESt-Bescheid". Davon können 4 in Klarschrift gelesen werden (>1KB), wobei alle vier Einträge den gleichen Bescheid enthalten. Bei den anderen 8 Einträgen tappe ich vollkommen im Dunkeln: a) welche davon sind auch Doppelungen? b) selbst wenn ich mit meinen ESt-Bescheiden zum Datum 3.12.2025 vergleiche: ich weiß nicht, ob das die bereits erhaltenen Bescheide sind oder nicht. c) selbst wenn ich identifiziere, dass das noch nicht erhaltene Bescheide sind: an welches Finanzamt zu welcher Steuer-Nr. soll ich mich wegen eines "vermissten" Bescheides wenden? Die Bescheiddaten-Rückübermittlung ist auch keine verlässlich Quelle zur Prüfung, da auch diese seit einiger Zeit gestört ist.
... Mehr anzeigen