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Bedeutung Kontenzweck "Streuartikel"

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letzte Antwort am 10.06.2025 07:56:28 von m_brunzendorf
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vomhoff
Beginner
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Durch Zufall haben wir festgestellt, dass der Kontenzweck "Streuartikel" beim SKR 03 den Kontenbereich 4605-4629 umfasst. In diesem Kontenbereich bebuchen wir seit Urzeiten auch Konten wie z.B. "Dekoration", "Anzeigenwerbung" und "Wartezimmerbedarf", die eigentlich dem Kontenzweck "Werbung" zugeordnet werden müsste.

 

Der Kontenzweck "Werbung" erfasst beim SKR03 jedoch nur den Kontenbereich Kto. 4600-4604, obwohl er sicherlich für die Praxis deutlich wichtiger als der Kontenzweck "Streuartikel" ist.

 

Nun konnte ich leider nicht ermitteln, welche Bedeutung die "fehlerhafte" Nutzung des Kontenzwecks "Streuartikel" für die Praxis haben könnte!

 

Nach meinem Kenntnisstand werden die Konten mit Kontenzweck "Streuartikel" sowohl bei EÜR als auch bei E-Bilanz unter "Werbung" ausgewiesen.

 

Als einzige Besonderheit zum Kontenzweck "Streuartikel" habe ich in Kanzlei Rechnungswesen unter Stammdaten/Informationen zum Konto nur eine Programmverbindung ESt 402570 gefunden, der Bedeutung ich auf die Schnelle leider nicht herausfinden konnte!

 

So stellen sich mir folgenden fragen:

 

1. Warum gibt es dann überhaupt einen eigenen Kontenzweck "Streuartikel"?

 

2. Wäre es nicht vorbeugend besser, den Kontenzweck "Streuartikel" nur auf Kto. 4605 zu legen und die Konten 4606-4629 dem Kontenzweck "Werbung" zuzuordnen?

 

3. Welche praktische Bedeutung hat der Kontenzweck "Werbung"?

 

Über eine Hilfe zur Lösung dieser Fragen wäre ich dankbar!

 

 

 

 

RAHagena
Meister
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Nur wenn Streuartikel als solche gebucht werden, sind sie als Geschenke an Fremde überhaupt als Werbungskosten abziehbar ohne gleichzeitig steuerliche Pflichten hinsichtlich der Einnahme auszulösen. 

Da kommt es aber auf die getrennte Erfassung an, die bei Buchung auf ein gesondertes Konto gewährleistet ist. Zu viel Ausweis von Streuartikeln dürfte abgesehen davon keine steuerlichen Konsequenzen haben. 

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vomhoff
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Vielen Dank , dass Sie sich mit meinen Fragen beschäftigt haben.

 

Den Sinn des Kontos ist mir durchaus bewusst.

 

Mir geht es um den Kontenzweck. Der Kontenzweck "Streuartikel", dessen Auswirkungen mir noch nicht ganz klar sind, umfasst beim SKR 03 den Kontenbereich 4605-4629. In diesem Bereich liegen bei mir (und wahrscheinlich auch bei vielen anderen Nutzern) aber Konten wie z.B. "Dekoration", "Anzeigenwerbung" und "Wartezimmerbedarf", bei denen nun quasi ein "falscher" Kontenzweck hinterlegt ist.

 

Welche praktische Bedeutung hat den nun in diesem Fall der Kontenzweck "Streuartikel" tatsächlich?

 

In der E-Bilanz und in der EÜR m.E. keine. Hier werden die Konten unter Werbung ausgewiesen. Sonst fällt mir nichts mehr ein.

 

Vielleicht kann hierzu auch einen möglicherweise mitlesenden DATEV-Mitarbeiter eine Auskunft geben!?

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DATEV-Mitarbeiter
Angelika_Roßmeisl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @vomhoff,

 

im Kontenplan SKR03 gibt es seit dem Jahr 2012 ein definiertes Konto 4605 mit der Kontenbeschriftung Streuartikel.

 

Der Kontenbereich 4606 - 4629 ist nicht definiert, Sie können ihn frei nutzen und den von Ihnen benötigten Kontenzweck ändern.

 

Hintergrund: Der Kontenzweck Streuartikel wird in diesem Bereich durch eine Schlepplogik eingetragen, diese setzt den Kontenzweck von Konto 4606 - 4629 fort.

 

 Das Vorgehen ist hier unter 3.3.1 Individuellen Kontenzweck zuordnen beschrieben: 

Konto anlegen oder ändern (Kontenbeschriftung, Kontenfunktion, Kontenzweck)

Viele Grüße aus Nürnberg
Angelika Roßmeisl | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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vomhoff
Beginner
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Hallo Frau Roßmeisl,

 

vielen Dank für Ihre Info!

 

Aber meine Frage haben Sie mir leider nicht beantwortet: Welche praktische Bedeutung hat denn nun der Kontenzweck "Streuartikel"?

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DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @vomhoff ,

 

wir beide sind bereits zu diesem Thema in einem Telefonat in den Austausch gegangen. 

 

Wie vereinbart, werden sich unsere Kolleg:/innen aus dem Fachbereich Anfang Januar mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen, um Ihre Fragen zu beantworten. 

 

Selbstverständlich können wir die Antworten im Nachgang auch hier in der Community veröffentlichen. 

 

Ich wünsche Ihnen ein frohes und erholsames Weihnachtsfest. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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NadjaS
Beginner
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Hallo, 

 

gibt es inzwischen neue Erkenntnisse zum Sachverhalt?

Im Rahmen meiner Tätigkeit werden mir von einem Dienstleister versch. Gebühren in Rechnung gestellt, für die ich die SKR03-Konten 4606-4609 verwende.

 

Auch hier ist der unzutreffende Kontenzweck "Streuartikel" zugeordnet. 

 

Sofern möglich, soll ein anderer Kontenzweck aus der E-Bilanz zugeordnet werden, sinnvollerweise etwas mit Bezug zu "Gebühren". Die in der Abschlussgliederung E-Bilanz vorhandenen "Gebühren" beschränken sich leider auf "Mautgebühren". 

 

Gibt es eine andere Lösung?

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MiMiMi
Aufsteiger
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Warum nicht einfach den Kontenzweck Ihrer betroffenen Konten abändern?

Ist ja im Normalfall nicht schwer.

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NadjaS
Beginner
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Nachricht 9 von 12
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danke und ja. Es scheint nur leider außer "Mautgebühren" im Zusammenhang mit dem Fuhrpark keinen passenden und zulässigen Kontenzweck zu geben

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MiMiMi
Aufsteiger
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Es gab ja auch nie ein "Gebühren"-Konto. 

 

Einfach den Kontenzweck des Kontenbereichs verwenden, worunter die betroffenen Konten ausgewiesen werden sollen.

 

Sollen diese unter Kosten d. Geldverkehr ausgewiesen werden, dann diesen auswählen.

Sollen diese im Wareneinsatz ausgewiesen werden, dann z.B. Fremdleistungen auswählen.

Was besser passt, können nur Sie beurteilen.

vomhoff
Beginner
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Ich bin ein absoluter Anhänger von Nutzung des von DATEV gewarteten Standard-Kontenrahmens mit den standardmäßig gespeicherten Kontenzwecken!

 

Denn alle Änderungen der Standard-Kontenzwecke führen dazu, dass das geänderte Konto aus der automatischen Kontenpflege von DATEV rausfällt. Und die Überwachung und Anpassung der Kontenzwecke ist für ein kleineres Steuerbüro (wie meines) kaum möglich. Das war auch der Grund meiner ursprünglichen Anfrage zum Kontenzweck 'Streuartikel'.

 

Als Lösung würde ich auch eine ungenutztes Konto aus einem Kontenbereich entsprechendem Kontenzweck für die zu verbuchenden 'Gebühren' auswählen und die Kontenbezeichung in 'Gebühren' ändern!

 

Wenn es keinen geeigneten Kontenzweck geben sollte, würde ich ein Konto mit den Kontenzwecken 'sonstige betriebliche Aufwendungen' oder 'sonstiger Betriebsbedarf' wählen.

 

Leider sind die 4-stelligen Standard-Kontenrahmen inzwischen so voll und eng geworden, das für individuelle Konten kaum noch Platz ist und man bei deren Neuanlage immer Gefahr läuft, in Kontenbereiche mit ungeeigneten Kontenzwecken reinzurutschen (wie z.B. den Kontenbereich 4605-4629 mit dem Kontenzweck 'Steuartikel')!

 

Ich sehe als einzige langfristige Lösung die Erweiterung der DATEV-SKR standardmäßig von 4 Stellen auf 5 Stellen (oder sogar 6 Stellen). In Zeiten der immer weiter fortschreitenden Automatisierung von Buchungen wäre die manuelle Erfassung von einem (oder gar zwei) Zeichen mehr in der Buchungszeile m.E. zu verschmerzen. Allerdings bin ich mir auch ziemlich sicher, dass eine entsprechende Änderung ebenso viele Gegner wie Befürworter finden würde. Was dann auch zu einer riesigen Diskussion führen könnte, auf die die DATEV in diesen unruhigen Zeiten sicher gerne verzichten würde.

 

Wenn ich aber sehe, dass durch neue steuerliche Regelungen jedes Jahr neue Kontenzwecke geschaffen werden müssen und es inzwischen auch schon unzählige Kontenzwecke gibt, die im Standard-Kontenrahmen gar nicht mehr ausgewiesen werden können, dann erscheint mir im Sinne der überall propagierten Automatisierung der Buchführung eine "Aufbohrung" des Kontenrahmens alternativlos.

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m_brunzendorf
Meister
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@NadjaS  schrieb:

danke und ja. Es scheint nur leider außer "Mautgebühren" im Zusammenhang mit dem Fuhrpark keinen passenden und zulässigen Kontenzweck zu geben


Weil Sie bisher nicht ins Detail gegangen sind gehe ich auf Grund der oben gemachten Aussage davon aus, dass Sie gerne etwas im Kfz-Bereich hätten.

 

Warum "versteifen" Sie sich so auf das Wort "Gebühren"?'

 

Was ist denn mit dem Konto #4580 "Sonstige Fahrzeugkosten" im SKR03? Oder wenn Ihnen von einem Dienstleister entsprechende Kosten weitergegeben werden das Konto #4595 "Fremdfahrzeugkosten"?

 

Oder wenn es nicht in die "Dreierklasse" gehört und nicht soooo oft vorkommt und im Jahr kein allzu großer Betrag ist: zur Not das Konto #4900 "Sonstige betriebliche Aufwendungen"?

 

Bei all diesen Vorschlägen kann ich jetzt nur spekulieren, wie man bei den Überlegungen, die ich von Ihren Infos ableite, überhaupt auf das Konto "Streuartikel" kommen kann. Das wäre für mich ja wie Äpfel mit einer Tüte Chips zu vergleichen.

 

Eventuell können Sie hier noch ein bisschen Licht auf den Boden der Chipstüte bringen.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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letzte Antwort am 10.06.2025 07:56:28 von m_brunzendorf
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