Hallo lukasklein, ich habe Ihren Post so verstanden, dass die Elster-Bescheiddaten bereits geholt werden. Wird der Papierbescheid als Posteingang erfasst, dann wird dieser mit dem Elster-Bescheid automatisch verknüpft. Vorausgesetzt, dass bei der Posteingangserfassung des Papierbescheides der Elster-Bescheid bereits in dem Filter Elster-Bescheide ohne Frist vorhanden ist DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1080282 und der korrekte Ordnungsbegriff (Mandant/Steuerart/Veranlagungsjahr) im Posteingang erfasst ist. Prüfen Sie bitte auch die Dokumentarten ob hier der Haken für die Zuordnung der Abgleichinformationen gesetzt ist DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1002600 Viele Grüße Birgit Lehner
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