Ich freue mich durchaus das Sie diese Transformation geschafft haben ... hilft mir aber nix. Spätestens, wenn in einem Bescheid keine Vorauszahlungen festgesetzt werden und dem Mandanten aber noch einmal "exbressis verbis" mitgeteilt werden muss, dass die alten Vorauszahlungen weiterhin bestand haben, weil es für den normalen Steuerbürger eben nicht klar ist, das einmal festgesetzte Vorauszahlungen solange bestehen bleiben bis diese auf 0,00 herabgesetzt wurden. Aber auch, sollte das FA einmal von sich aus einen 34 (3) angewendet haben, ohne das ein Antrag gestellt wurde, möchte ich diese Rückfrage lieber schriftlich stellen und um Antwort bitten, nicht das man nachher vorm OLG mit dem Mandanten landet. Aber Mandanten zahlen ja auch nicht für das kopieren von Zahlen von links nach rechts, sondern für die fachliche Prüfung des Bescheides.
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