Moien zusammen,
gibt es in DATEV die Möglichkeit nach dem Jahresabschluss eine Auswertung für den Mandanten zu erstellen, aus der sich ergibt, welche Steuerzahlungen an welches Finanzamt zu leisten sind?
Danke und viele Grüße
LV
Kategorie ergänzt von @Kristina_Nering
Moin,
Wenn Sie Eigenorganisation-Classic bzw. Eigenorganisation-Comfort einsetzten, können Sie in der Anwendung Steuer-und Beitragszahlungen zukünftige Vorauszahlungen erfassen und auswerten.
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9225175
Viele Grüße
Birgit Lehner
Vielen Dank. Ich weiß nicht, wie es den Kollegen geht. Aber ich könnte mir vorstellen, dass es allgemein interessant wäre, wenn man im Zusammenhang mit der Erstellung der Jahreserklärungen direkt eine Nachzahlungsübersicht über die Steuerarten mit Bankverbindung und Fälligkeit etc. ausgeben könnte.
Was würde ein Ausdruck über Fälligkeiten nutzen, in dem kein konkretes Datum drinsteht?
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Steuererklärung(en) steht das konkrete Datum doch noch nicht fest.
Bei uns und sicher auch bei anderen Kanzleien ist das Thema Steuer- und Beitragszahlungen ein Dauerbrenner.
In der Gesamtübersicht Steuer- und Beitragszahlungen / Aktuell fällige Zahlungen finden ich einen Teil unserer Einkommensteuermandanten mit ESt-/SolZ-Vorauszahlungen (aber ohne Abschlusszahlungen oder -erstattungen). Warum nur ein Teil drin ist und ein Teil nicht, verstehe ich nicht. Aktiv nutzen wir das Modul bisher eigentlich nicht.
Was aber vollkommen fehlen, sind Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer(vorauszahlungen), Lohnsteuer usw.
Dabei erwarten die Mandanten von uns regelmäßig eine vollständige Übersicht Ihrer Steuerzahlungen für die nächsten Monate.
Und ich würde erwarten, dass so eine Übersicht aus DATEV automatisch zusammen- und bereitgestellt werden kann.
Können Sie hier etwas anbieten oder dürfen wir hier in Zukunft etwas erwarten?
Hallo,
1. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer:
• Für Einkommensteuer werden Bescheidabgleichdaten, die Vorauszahlungen enthalten, rückübermittelt und als Posteingänge erfasst und festgeschrieben. Reine Vorauszahlungsbescheide werden auch nicht rückübermittelt und müssen manuell erfasst werden.
Bei Körperschaftsteuer werden von der Oberfinanzdirektion (OFD) keine Bescheidabgleichdaten rückübermittelt. Daher müssen die Vorauszahlungen manuell in den Steuer- und Betragszahlungen erfasst werden.
2. Gewerbesteuer:
• Bescheidabgleichdaten für Gewerbesteuer werden nur bei Stadtstaaten rückübermittelt, da diese Daten vom Finanzamt kommen. In allen anderen Fällen müssen die Vorauszahlungen ebenfalls manuell erfasst werden.
3. Umsatzsteuer:
• Bei Umsatzsteuer werden keine Vorauszahlungen in den Bescheidabgleichdaten von der OFD geliefert. Vorauszahlungen können jedoch über die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Kanzleirechnungswesen mittels Programmverbindung (rechte Maustaste) an die Steuer- und Betragszahlungen weitergegeben werden.
4. Lohnsteuer:
• Lohnsteuer muss ebenfalls manuell erfasst werden.
Für die Zukunft ist eine weitere Cloud-Lösung geplant DATEV Steuervorauszahlungen diese geht ab dem 28.02.2025 in die Pilotphase.
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1036721
Viele Grüße
Birgit Lehner
Hallo Frau Lehner,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ihre Punkte 1. und 2. kann ich nachvollziehen, schließlich müssen die Daten irgendwo herkommen.
Bei der Umsatzsteuervoranmeldungen (3.) und Lohnsteueranmeldungen (4.) fehlt mir das Verständnis. Bei den Steueranmeldungen muss die Steuer selbst berechnet werden (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO). Das macht DATEV auch korrekt. Aber warum können die Steueranmeldungen dann nicht bzw. per Programmverbindung nur mit Hilfe von "Manuel" in Steuer- und Beitragszahlungen übergeben werden?
Eine Lösung wäre doch, wenn UStVA, UStSVZ und LSt-Anmeldung wenigstens im Rahmen des Periodenabschlusses bzw. Monatsabschlusses automatisiert übergeben werden?!
Viele Grüße
Robert