Wenn ich Einsprüche bei der getrennten Veranlagung von Eheleuten direkt aus den Abgleichinformationen einlegen will, geht das leider schief. Obwohl in den Abgleichinformationen alle Daten zu der getrennten Veranlagung vorliegen, wird immer der Ehemann als Steuerpflichtiger mit seiner Steuernummer vorbelegt (auch im Bescheid der Ehefrau).
Die Steuernummer der Ehefrau kann ich dann zwar aus dem Bescheidabgleich abschreiben, wenn ich den Einspruch für die Ehefrau einlegen will. Den Namen des Ehemanns bekomme ich aber nicht geändert. Schade.. 🙂
Den Einspruch der Ehefrau kann ich dann nur über Digitale Kommunikation mit Institutionen und manueller Eingabe der Daten erstellen...
Im Bescheidabgleich selbst wird der Bescheid der Ehefrau übrigens wie folgt beschrieben: ZMSDNr/EM NN, EM VN, /ESt /JJJJ/Ehegatte 0 EM NN, EM VN. Das kann auch nicht an der Finanzverwaltung liegen, denn die ausgewiesene ZMSD Nr kommt bestimmt von der Datev und nicht von der Finanzverwaltung.
Der Ehemann wird also zweimal namentlich ausgewiesen, die Ehefrau nur als "Ehefrau 0". Arbeiten bei der Datev nur Männer als Programmierer?
Vielleicht wird ja nächstes Jahr alles besser..
Der Ehemann muss dem erst zustimmen? Ist doch voll logisch!
Hallo StB_,
der Fehler ist bei uns nicht nachstellbar. Bitte melden Sie sich per Servicekontakt bei Post, Fristen und Bescheide.
Schönes Wochenende und guten Rutsch.
Viele Grüße
Birgit Lehner
Vermutlich wir in den Stammdaten kein Datum bei "verheiratet seit:" eingetragen sein.
Wenn das Heiratsdatum eingetragen ist hat man beim aufrufen des Einspruchs die Möglichkeit auszuwählen, ob für den Ehemann, für die Ehefrau oder für beide gemeinsam Einspruch eingelegt wird. Ansonsten wir immer nur auf den Steuerpflichtigen verwiesen.
MfG
@Interceptor schrieb:Vermutlich wir in den Stammdaten kein Datum bei "verheiratet seit:" eingetragen sein.
Wenn das Heiratsdatum eingetragen ist hat man beim aufrufen des Einspruchs die Möglichkeit auszuwählen, ob für den Ehemann, für die Ehefrau oder für beide gemeinsam Einspruch eingelegt wird. Ansonsten wir immer nur auf den Steuerpflichtigen verwiesen.
Vielen Dank, das hat leider nicht geholfen, bzw. das Datum war schon hinterlegt.
Was passiert, wenn der/die Einspruch/Einsprüche nicht direkt über die Abgleichinformationen angesteuert werden, sondern über die "Digitale Kommunikation mit Institutionen" über den Arbeitsplatz oder über die Möglichkeit in der Steuererklärung selbst? Gleiches Verhalten?
MFG
Bei der (manuellen) Einlegung des Einspruchs muss / kann ich den Steuerpflichtigen selbst auswählen, da gibt es das Problem nicht.
Wenn es im Bescheidabgleich zwei Bescheide für EM und EF mit den entsprechenden Angaben zu Steuernummer und Person gibt, erwarte ich, dass ich bei der Einspruchseinlegung der Ehefrau aus dem Bescheidabgleich heraus auch der Einspruch für diesen Bescheid (also mit der ausgewiesenen Steuernummer der Ehefrau) erfolgt.