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Stb-Nr mit Mdt.Nr soll auf Unterberaternummer umgehoben werden

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letzte Antwort am 04.09.2025 12:41:59 von MiMiMi
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NicoleRatsch
Beginner
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Hallo in die Runde, 

wir haben ein sehr großes Mandat, welches buchhalterisch umfangreich ist und teilweise über mehrere Stb-Kanzleien läuft. Das Mandat hat seinen eigenen lokalen DATEV-Arbeitsplatz, nutzt erfolgreich DUO und soll sich jetzt auch eigenständig online administrieren können.  

Der Haken ist, dass der eingerichtete Hauptadministrator nur auf der MigMag-Nr (welche auch die Unterberaternummer ist) administrieren kann und nicht auf die von uns freigegebenen Rechte von Stb-Nr und Mdt.nr. 

 

Jetzt ist die Idee, dass wir unsere Bestände von der Stb-Nr auf die Unterberaternummer umheben, was in DUO recht einfach geht - unsere Befürchtung ist aber, dass wir dann nicht mehr in Kanzlei ReWe buchen können.

 

Wir verstehen grundlegend auch die Tatsache, wie wir die Beraternummer und / oder Mandantennummer in den Bestandsdiensten Rechnungswesen ändern können. 

 

ABER wenn wir die Bestände in Bestandsdienste Rechnungswesen jetzt auf die Unterberaternummer des Mdt. schieben - bleiben dann die Mdt.Nr gleich? Können wir wie gewohnt buchen? 

 

Kann uns der Mdt über seine eigene lokale Rechteverwaltung irgendwie Rechtetechnisch aussperren?

 

Ich brauche dringend Hilfe... 

 

Vielen Dank im Voraus. 

 

 

 

Beitrag zu Rechteverwaltung verschoben von @Christina_Schulze 

d_brusch
Erfahrener
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In Bestanddienste Rewe können sie beim Umspeichern die neue BRN und Mdt. vergeben. Wenn die Mdt.Nr gleich bleiben soll, dann ändern sie nur die BRN auf die des Mandanten. 

 

Ich verstehe in ihrem Szenario nicht, wo sie als Kanzlei buchen. Beim Mandanten auf dem System oder holen sie sich die Daten aus dem RZ auf ihr kanzleiinternes System? 

 

1. Wichtig ist, dass die Fibu-Leistung und die Nummer in DUO gleich lauten. Wie die Zusammensetzung ist, entscheiden sie dann ja. 

2. Adminrecht in DUO für ihren Mandanten stellt eigentlich kein Problem dar. Wir haben in Projekten meist Kunden, die sich als Selbstbucher selbst verwalten wollen. 

 

Kann uns der Mdt über seine eigene lokale Rechteverwaltung irgendwie Rechtetechnisch aussperren?

Die Aussage mit lokale Rechteverwaltung verstehe ich nicht. Können sie das anders beschreiben? 

MiMiMi
Aufsteiger
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Vorsicht übrigens bei DUO. Offene Zahlungen in Bank Online werden nicht mitübertragen, was recht unspaßig werden kann.

Gibt hier ein Dokument mit ToDo's... 

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letzte Antwort am 04.09.2025 12:41:59 von MiMiMi
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