Hallo zusammen,
ich habe eine anwendungstechnische Frage.
Es muss für einen im Vorjahr ausgeschiedenen Kommanditisten weiterhin eine Sonderbilanz aufstellen, da darin im Jahr des Ausscheidens eine § 6b-Rücklage gebildet wurde.
Diese Vorgehensweise wird vom Steuerberater gefordert und auch ein Steuerdozent mit Schwerpunkt GmbH & Co. KGs bestätigt die notwendigerweise Weiterführung der Sonderbilanz für den ausgeschiedenen Gesellschafter.
Für die Sonderbilanz wurde soweit alles gebucht, aber in der Gesamthand taucht die Sonderbilanz nicht auf, da ja der Gesellschafter ausgeschieden ist. Ich sehe nur die Sonderbilanzen der "aktiven" Gesellschafter.
Wie also bekomme ich für einen ausgeschiedenen Gesellschafter denn nun eine E-Bilanz ans Finanzamt übermittelt?
Danke für die Mithilfe.
Guten Morgen,
die Sonder- oder auch Ergänzungsbilanzen müssen in einem eigenen E-Bilanzdatensatz an das FA übermittelt werden und nicht mit der E-Bilanz der Gesamthand. Lässt in dem Sonderbilanzbestand denn keine E-Bilanz aufbereiten und zur Übermittlung bereitstellen?
Wenn in E-Bilanz der Gesamthand angehakt ist, dass z.B. 4 Sonderbilanzen existieren und am Ende 5 übermittelt werden, weil davon ein Gesellschafter aufgrund seines Ausscheidens nicht mehr angezeigt wird, wäre das etwas, was ich z.B. im Rahmen der Belegnachreichung dem FA mitteilen oder eventuell bereits vorab mit dem FA klären würde, damit sich dort niemand wundert, wenn die Daten eingehen.