Ich muss für ein deutschen Unternehmen einen ausländischen Arbeitnehmer abrechnen, der hier befristet angestellt ist. Er kommt aus dem EU-Ausland und erhält von dort auch sein Gehalt. In Deutschland erhält er Wohnung und PKW als Sachleistungen. Jetzt wurde gesagt, ich soll das Gehalt aus dem EU-Ausland auch hier versteuern, aber nicht auszahlen. Hat jemand eine Lohnart für mich? Ich kann doch nicht einfach, das ausländische Bruttogehalt als Nettobezug annehmen? Außerdem kollidiert das mit den anderen beiden Sachbezügen. Vielen Dank
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