abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
Fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Schatten-Payroll

8
letzte Antwort am 17.12.2025 09:44:06 von AFindeisen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
AFindeisen
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
357 Mal angesehen

Ich muss für ein deutschen Unternehmen einen ausländischen Arbeitnehmer abrechnen, der hier befristet angestellt ist. Er kommt aus dem EU-Ausland und erhält von dort auch sein Gehalt. In Deutschland erhält er Wohnung und PKW als Sachleistungen. Jetzt wurde gesagt, ich soll das Gehalt aus dem EU-Ausland auch hier versteuern, aber nicht auszahlen. Hat jemand eine Lohnart für mich? Ich kann doch nicht einfach, das ausländische Bruttogehalt als Nettobezug annehmen? Außerdem kollidiert das mit den anderen beiden Sachbezügen.

Vielen Dank

Claudia-
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 9
319 Mal angesehen

Von wem bekommt er im Ausland Gehalt?

Seinem deutschen Arbeitgeber? Glaube eher nicht, sonst würde er ja hier Gehalt bekommen. 

 

Ich vermute eher, er hat 2 Arbeitgeber. 

1 AG im EU-Ausland und 1 AG in Deutschland. 

Das Gehalt aus dem Ausland hat nichts mit der deutschen Lohnabrechnung zu tun. Müsste dann über seine EST versteuert werden. Steuerpflichtig in Deutschland, wenn er über 183 Tage in Deutschland sich aufhält. Müsste also erstmal alles geklärt werden, wo er sich übers Jahr verteilt aufhält (gewöhnlicher Wohnsitz) und wo er steuerpflichtig ist. 

 

0 Kudos
AFindeisen
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 9
316 Mal angesehen

Ja natürlich hat er zwei Arbeitgeber und er ist auch in Deutschland steuerpflichtig, das war nicht die Frage. Die Frage lautet nach einer Lohnart für die Schatten-Payroll ohne Auszahlung.

0 Kudos
lohnexperte
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 9
267 Mal angesehen

Hallo @AFindeisen ,

 

ich bin mir bewusst, dass das Folgende auch nicht Inhalt Ihrer Fragestellung war und Sie meinen Kommentar nicht erbeten haben. Gleichwohl gebe ich (auch ungefragt) gerne gute Ratschläge:

 

Die Formulierung / der Tenor Ihre Antwort auf den Beitrag von @Claudia- :

 


@AFindeisen  schrieb:

Ja natürlich hat er zwei Arbeitgeber und er ist auch in Deutschland steuerpflichtig, das war nicht die Frage. Die Frage lautet nach einer Lohnart für die Schatten-Payroll ohne Auszahlung.


ist wahrscheinlich der späten Stunde und Ihrem Stresslevel geschuldet. Nach- bzw. Verständnisfragen antwortender Communityteilnehmer sind durchaus üblich (und ggf. auch der späten Stunde und dem fortgeschrittenen Arbeitstag geschuldet). Ihre Formulierung und damit der Tenor sind aber nicht alternativlos. Auch so könnte man antworten:

 

Hallo @Claudia- ,

 

vielen Dank für Ihre superschnelle Antwort, mit der ich um diese Uhrzeit (zu der andere schon einen Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt trinken) nicht gerechnet hatte! 👍 Zu Ihren Nachfragen kann ich Ihnen sagen, dass der Mitarbeiter tatsächlich zwei Arbeitgeber hat und in Deutschland steuerpflichtig ist (das wurde bereits geprüft). Können Sie mir eine Lohnart für die Schatten-Payroll ohne Auszahlung nennen oder benötigen Sie noch weitere Angaben? Vielen Dank schon mal im voraus für Ihre Unterstützung! Viele Grüße!

 

Nichts für ungut und einen schönen entspannten Tag. 😉

 

chrwilking
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 9
232 Mal angesehen

Hallo @AFindeisen,

 

ich kann für Lohn und Gehalt keine Hilfe bieten, aber vom Grundsatz her rechnen Sie im Bruttobereich der Lohnabrechnung eine eigene Lohnart "Versteuerung Heimatlohn" ab und gleichzeitig legen Sie einen eigenen Nettoabzug "Abzug Heimatlohn" an, mit dem Sie den Betrag im Nettobereich wieder abziehen. 

 

Der Heimatlohn wird so nur der Versteuerung unterworfen und nicht ausgezahlt. 

 

Diese entsandten Arbeitnehmer haben in der Regel eine A1-Bescheinigung, so dass sich die Frage nach der SV nicht stellt. Wenn nicht, müsste der Heimatlohn dennoch sv-frei sein, da es sich hier ja nur um die Umsetzung einer Versteuerung handelt. (Ggf. nochmal prüfen, da ich mir über den Fall noch nie Gedanken gemacht habe). 

 

In der Regel muss der tatsächlich erzielte Heimatlohn dann monatlich mitgeteilt werden, da er z.B. aufgrund von Kursschwankungen oder Wechsel in der Höhe variieren kann. 

 

Viele Grüße

 

Christine Wilking 

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 9
179 Mal angesehen

Es gibt Lohnarten, die nur LSt- oder nur SV-pflichtig sind und nicht ins Gesamtbrutto einfließen, diese finden Sie über den Assistent Lohnarten

 

lohnhilfe_0-1765957178452.png

 

Das sollte das sein, was Sie rein technisch suchen. 

 

 

Konto für die Fibu: 9800 (da es sich ja nicht auswirkend darf, denke ich)

LG
VM
0 Kudos
AFindeisen
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 9
136 Mal angesehen

Ich weiß schon, warum ich hier sonst nicht unterwegs bin. Ich bedanke mich für die vielen guten Ratschläge (die ich nicht gewollt habe) und wünsche eine schöne Weihnachtszeit 

0 Kudos
AFindeisen
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 9
134 Mal angesehen

Das Klingt nach einer guten Möglichkeit, vielen lieben Dank für Ihren Beitrag.

0 Kudos
AFindeisen
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 9
130 Mal angesehen

Nein das funktioniert nicht, hatte ich vorher schon ausprobiert.

0 Kudos
8
letzte Antwort am 17.12.2025 09:44:06 von AFindeisen
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage