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Berechnungsfehler, Meldung an Datev

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letzte Antwort vor 5 Stunden 13:04:50 von Claudia-
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ASCH
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
177 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

meine Kollegin hat einige definitiv falsche Berechnungen in LODAS festgestellt, nachdem sie die Abrechnungen geprüft hat.

 

Ein Fall betrifft z. B. die weitergewährte Arbeitgeberleistung (PKW) während einer Unterbrechung (Mutterschutz).

 

Nun unser Problem neben dem Fehler im Programm dazu:

Meine Kollegin hat dies als Servicekontakt detailliert und mit Anhang zur Erläuterung  der Datev gemeldet.

Sie bekam (tatsächlich recht zügig) auch eine (nicht zielführende) Antwort darauf:

Sie möge zur gemeinsamen Überprüfung der Berechnung einen Datev-Auftragsservice in Anspruch nehmen, da im Programmservice nur "Anfragen in Rahmen des Leistungsversprechens für den Programmservice" bearbeitet werden. 

 

Nun, ich bin ja der Meinung, dass die korrekte Lohnabrechnung ein Leistungsversprechen sein sollte.

 

Als geschätzter Zeitaufwand wurden ihr für die Buchung über Terminland 45 Minuten nahe gelegt und der Hinweis gegeben, dass die 45,- EUR je Viertelstunde bei einem tatsächlichem Fehler im Programm nicht in Rechnung gestellt werden.

 

Meine Kollegin schildert nun also dasselbe Problem ein 2. Mal für die Terminbuchung und soll danach dies auch nochmal telefonisch klären....also dann sogar noch ein 3. Mal.

 

Gibt es hier einen besseren Weg um die Berechnungsfehler (Fehler im Programm lt. unserer Auffassung) zu melden?

 

Sie hat noch ein paar weitere Berechnungsfehler festgestellt und muss diese auch noch (hoffentlich weniger zeitintensiv) melden.

 

Es handelt sich hier um sehr große Löhne mit mehreren 100 Beschäftigten, die hier bearbeitet werden....nur um klarzustellen, dass hier nicht 4 von 10 Lohnabrechnungen fehlerhaft sind.

 

Danke für euer Feedback.

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
88 Mal angesehen

Hallo,


unser Leistungsversprechen für den Programmservice umfasst unten stehende Einzelleistungen:


- Einzelanfragen zur Umsetzung in den Lohn-Programmen
- Programm-Meldungen
- Störungen
- Fehlerkonstellationen
- Wünsche zur Programmverbesserung


Sollte sich bei einem gebuchten Auftragsservice herausstellen, dass die Berechnung falsch vom Programm ausgeführt wurde, werden Ihnen die Kosten selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ASCH
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
61 Mal angesehen

Hallo,

 

dass eine Fehlerkorrektur nicht berechnet wird, davon sind wir so schon ausgegangen.

 

Aber es ist doch sehr umständlich und vor allem zeitaufwendig den Fehler so mehrfach zu beschreiben.....zudem hat sich noch einige weitere Fehler in den Berechnungen festgestellt.

 

Unserer Ansicht nach scheint es so, dass der Programmservice sich das Problem gar nicht richtig angesehen und direkt auf den Auftragsservice verwiesen hat.

 

Am Jahresende ist bei falschen Lohnabrechnungen auch Eile geboten, da hier nicht unendlich lang mit Nachberechnung gearbeitet werden kann.....alles in allem sehr unglücklich.

 

Beste Grüße aus der Nähe von Hannover

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pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 5
40 Mal angesehen

@ASCH Könnt ihr denn die Berechnungsfehler, zum x-ten Mal 😉, vielleicht hier beschreiben, damit man selbst mal prüfen kann, ob man auch betroffen ist? 

Claudia-
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 5
39 Mal angesehen

Ja es ist leider umständlich manchmal bei DATEV den richtigen ASP zu bekommen, der auch versteht was gemeint ist.

 

Aber bist du dir sicher das da was falsch ist? Vielleicht versuchst du dein Problem erstmal in der Community zu schildern. Wenn DATEV tatsächlich falsch rechnet, dann wären vermutlich nicht nur deine 4 Abrechnungen falsch, sondern eine Menge anderer, die das vielleicht auch wissen sollten. 

 

 

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letzte Antwort vor 5 Stunden 13:04:50 von Claudia-
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