Ist das echt so? Hab noch nicht darauf geachtet, aber regulär dürfte das so nicht sein. In einem Seminar haben wir mal gelernt, dass man die Arbeitsbescheinigung nur auf Anfrage versenden soll wegen Datenschutz usw. Wird sie versendet und es war noch gar keine Anfrage bei der Arbeitsagentur offen, dann landet sie im Server und kann nicht zugeordnet werden und wird dann vernichtet. Heißt dann aber auch, wenn ich mal eine zu voreilig rausgesendet habe, dann geht es nicht nochmal? Wenn die Arbeitsagentur die nicht findet und von mir nochmal verlangt, was soll man tun? Maximal das DÜ Protokoll per Post? Wenn sie nur rausgeht wenn es eine Änderung gibt, dann würde ich einfach bei den Zusatzangaben das Feld mit Kündigungsschutzklage umstellen auf "ungewiss". Und am nächsten Werktag wieder auf ja oder nein und nochmal senden. Somit ist eine Änderung in der Bescheinigung, aber muss man keine komischen Texte bei den Stammdaten machen.
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