Hallo OR, ja du müsstest in diesem Jahr dann noch die 183,- EUR (Differenz) nachberechnen und mit LST/SV belasten. (So wie auch die 40,- EUR monatlich) Lösungsvorschlag 1 wäre die günstigste Idee. Mir ist nicht bekannt, dass es einen Unterschied macht, ob der Arbeitnehmer den Eigenanteil an den AG oder das Fitnessstudio direkt zahlt. Meine Mandanten nutzen Wellpass. Auch ein großer Anbieter der sich darauf spezialisiert hat, wobei der monatliche Beitrag hier auch bei knapp 75 EUR liegt. AN zahlt 25 EUR an den AG per Lohnabrechnung zurück. Es muss nur klar definiert sein, so dass erkennbar ist das es sich um den Eigenanteil handelt. Lösungsvorschlag 2: Fitnessgutscheine, wäre auch eine Idee, wenn der AG diese besorgt und der AN selbst den Rest an das Fitnessstudio zahlt. Vermutlich aber kompliziert im nachhinein zu ändern. Lösungsvorschlag 3: Betr. Gesundheitsvorsorge ist nur für zertifizierte Kurse zugelassen. Das trifft in der Regel nicht auf eine Fitnesstudio zu, da es ganzheitlich genutzt wird. Von daher meine Empfehlung Lösung 1 oder wie bisher und alles versteuern. Für die neue Berechnung: Wenn du jetzt weißt und es schriftlich hast, dass das Fitnessstudio für 14 Tage 25,50 EUR kostet, dann kannst du dir den Betrag auf den Monat hochrechnen. 25,50 EUR / 2 Wochen = 12,75 EUR pro Woche 52 Kalenderwochen /12 Monate = 4,3333 Wochen pro Monat 12,75 EUR * 4,33 Wochen = 55,25 EUR pro Monat 55,25 EUR * 12 = 663,- EUR im Jahr. Somit könntest du 55,25 EUR pro Monat ansetzen. Entweder versteuert wie bisher oder 50,- EUR als steuerfreien Sachbezug wenn der AG zahlt und 5,25 EUR Zuzahlung Mitarbeiter einbehalten.
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