Ja genau. Erstmal mit Steuerklasse 6 abrechnen bis du eine Steuer-ID erhalten hast. Sobald die vorliegt kannst du nachberechnen und dem Mitarbeiter den Rest auszahlen. Jeder der einen Wohnsitz in Deutschland anmeldet (auch nur vorübergehend) erhält eine Steuer-ID. Dauert halt nur manchmal 2-3 Monate bis man sie hat. Bei ausländischen Bürgern, die sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz anmelden, muss man sich an das BZA für Steuern wenden. Dort muss ein Antrag gestellt werden auf Vergabe einer Steuer-ID für nicht meldepflichtige Personen. Das BZA erteilt dann ebenfalls eine Steuer-ID. Im Idealfall hilfst du dem Mitarbeiter beim ausfüllen des Antrags, wenn er der deutschen Sprache und Bürokratie nicht mächtig ist. Je nachdem aus welchem Land er kommt ist zu prüfen ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. In der Regel wenn der Aufenthalt in Deutschland weniger als 183 Tage dauert, dann kann auch ein Antrag Erlass der deutschen Lohnsteuer beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gestellt werden. Dann fallen gar keine Lohnsteuern an, da der Mitarbeiter das Einkommen selbst in seiner Heimat im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung versteuern muss. Hier mal ein Vordruck: https://www.deloitte-tax-news.de/arbeitnehmerentsendung-personal/thema-des-monats/files/freistellungsantrag.pdf Nachtrag: Ohne Anmeldung in Deutschland ist er beschränkt Steuerpflichtig. Deshalb dann dieser Antrag: (siehe Anhang) Dort Punkt A+D bei Studenten, ansonsten Punkt A+F für DBA ausfüllen.
... Mehr anzeigen