Hey, wir haben zum 10.09. einen Werkstudent, der zum Minijobber wird.
Meine Überlegung war, dass ich einen Austritt zum 10.09. setze, dann abrechne und einen Wiedereintritt zum 11.09. setze. Das klappt leider nicht. Habt ihr eine Idee, wie ich es umsetzen kann?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Diese Art und Weise funktioniert nur, wenn ein Monatsabschluss zwischendrinnen stattfindet. Ansonsten müsstest Du mit einer zweiten Personalnummer arbeiten.
Hallo @iu2
der Wechsel (Werksstudent zu Minijob) innerhalb eines Monats klappt nur, wenn man mit 2 verschiedenen Personalnummern arbeitet.
@Constanze_GM das mit dem Monatswechsel stellt sich m.E. schwierig dar wenn mehr als 1 Mitarbeiter in dem Mandanten ist (was ich auf Verdacht mal ausschließe) und außerdem anbei mal die Checkliste zum Thema: "Monatsabschluss zurücksetzen" (https://apps.datev.de/help-center/documents/9227437)
Gruss
Olaf
Eine Abrechnung mitten im Monat ändern geht nicht.
Dafür benötigst du eine 2. Personalnummer.
Mir stellt sich nur die Frage warum wird er mitten im Monat Minijobber?
Man soll ein Beschäftigungsverhältnis immer vorausschauend betrachten. Dies bedeutet nicht, dass man es mitten im Monat machen muss.
Ich würde ihn im September noch als Student abrechnen und ab dann ab Oktober als Minijobber.
Alternativ gleich ab September Minijobber. Je nachdem was er an Stunden im September etwa erreicht.