Hallo, da ich die Erfassung der pauschalen Beträge manuell ermittle, anschließend unter dem Menüpunkt Nebenbuchführung pauschale Steuern erfasse und damit die Werte nicht im Rahmen der Lohnabrechnung ermittelt, sondern lediglich übermittelt werden, kann ich auch außerhalb der Wiederabrechnung die Lohnsteueranmeldung noch bis zum 28.02. des Folgejahres ändern über das Programm "DÜ Lohnsteueranmeldung". Dort hat man die Möglichkeit, die Werte manuell einzutragen/anzupassen und dann an das FA zu senden. Allerdings fließen diese Beträge dann nicht in die Buchungsliste Lohn ein, so dass man der Finanzbuchhaltung die entsprechenden Werte zuarbeiten muss. VG
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