Vielen Dank für die Antworten @CVolz schrieb: Naja, bei einem Aufhebungsvertrag können ja beide Seiten der Initiator sein. Mit dem anderen Feld gibst du an, wann und zu wann der AG dann die Beschäftigung beendet hätte würde einleuchten, wenn ich vorn nicht gesagt hätte, dass AG ansonsten zum gleichen Zeitpunkt gekündigt hätte @cro schrieb: Es geht hier vermutlich um die gesetzlichen Kündigungsfristen für den AG nach BGB/Tarifvertrag. das wird ja vorn schon abgefragt und entsprechend ausgefüllt @Claudia- schrieb: Bei einer Aufhebung kündigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich. Bei einer Eigenkündigung droht eine Sperre vom Arbeitsamt. das Feld bleibt für mich trotzdem unlogisch, auch iVm der Angabe vorn, dass AG ansonsten zum gleichen Zeitpunkt gekündigt hätte. Im Protokoll der Arbeitsbescheinigung sieht die Frage ganz anders aus, folglich ist es auch "logisch", dass hier Erfassungen vorzunehmen sind. Was widerrum nicht logisch ist, dass LODAS nicht wie üblich direkt einen Fehler anzeigt, wenn diese 2 Felder nicht gefüllt sind. Habe nun hier die gleichen Daten angegeben wie auf Seite 1.
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