Hallo zusammen, wir haben erst in 2025 auf Datev umgestellt. Nun haben wir im Dezember für einige Mitarbeiter eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 150 Euro ausbezahlt - dachten wir.... Wir haben mit der Lohnart 2310 den Betrag eingestellt. Wie wir festellen mussten erfolgte aber dadurch keine Auszahlung sondern lediglich die Pauschalversteuerung. Kann ich jetzt im Januar mit einer Nettobezugsart die 150 Euro noch ausbezahlen und zur Abrechnung für die Prüfung vermerken "Auszahlung im Januar nach Korrektur Lohnart" oder wie sollten wir das jetzt am besten handhaben?
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