Hallo,
ich muss gerade eine Bescheinigung für Wohngeldzwecke ausfüllen und bin mir nicht sicher, ob pauschal versteuerte Erholungsbeihilfen und Inflationsausgleichprämie mit angegeben werden müssen.
Inflationsausgleichprämie darf meines Wissens nach ja nicht angerechnet werden. Muss man die dann trotzdem eintragen? Bei der Erholungsbeihilfe habe ich keine Grundlage gefunden, ob die dazu gehört oder nicht.
Vielleicht kann da jemand weiterhelfen, das wäre schön!
Freundlichen Grüße
GH
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Community,
hat ein Mitglied der DATEV-Community Erfahrungen zu einem solchen Fall, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Hallo,
die IAP hat keine Auswirkungen auf einkommensabhängige Sozialleistungen.
Die Inflationsprämie verringert nicht den Anspruch aus Sozialleistungen wie Wohngeld oder ergänzendes ALG II.
Also nicht in der Wohngeldbescheinigung eintragen.
Hallo @GH ,
hier mal eine Übersicht (von wann die aber ist, weiß ich nicht). Zu beachten auch die einführenden Hinweise, bitte alles anzugeben - die Bearbeiter sortierten dann schon aus:
VG
Vielen Dank für die Auflistung!