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Mitarbeiter Bonus für Beginn der Beschäftigung

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letzte Antwort am 20.03.2025 12:18:32 von Claudia-
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HKuhn
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgenden Sachverhalt:

Ein Mandant hat einen neuen Mitarbeiter zum 01.07.2025 eingestellt. Verträge, etc. liegen bereits vor. 

Jetzt wurde vereinbart, dass der Mitarbeiter einen Bonus (Willkommens-Bonus) in Höhe von 5.000 EUR erhält. 

 

Meine Frage ist, geht das überhaupt? Und wie rechne ich das ab? Muss ich diesen für 1 Monat an- und abmelden? 

 

Vielen Dank für euren Input. 

 

Viele Grüße

Hendrik 

 

durchschnittsbenutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 12
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@HKuhn

 

Ein Mandant hat einen neuen Mitarbeiter zum 01.07.2025 eingestellt. Verträge, etc. liegen bereits vor. 

Jetzt wurde vereinbart, dass der Mitarbeiter einen Bonus (Willkommens-Bonus) in Höhe von 5.000 EUR erhält. 

 

Meine Frage ist, geht das überhaupt? Und wie rechne ich das ab? Muss ich diesen für 1 Monat an- und abmelden? 


Ich behaupte mal, dass dieser Bonus erst im ersten Monat der Beschäftigung fällig ist.

Wie ist das im Arbeitsvertrag geregelt?

 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 12
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@HKuhn  schrieb:

Meine Frage ist, geht das überhaupt?


Warum sollte das nicht gehen? Zur Abrechnung würde ich, wie @durchschnittsbenutzer sagt, in den Arbeitsvertrag bzw. die entsprechende Zusatzvereinbarung schauen. Ich gehe mal davon aus, dass der Bonus nur gezahlt wird, wenn er auch tatsächlich am 01.07. die Stelle antritt, dann wird der im Juli mit abgerechnet.

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HKuhn
Beginner
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Vielen Dank. Der Bonus soll im März ausbezahlt werden. Daher meine Farge. 

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HKuhn
Beginner
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Danke! Der Bonus soll sofort gezahlt werden (im März) also deutlich vor Beschäftigungsbeginn. 

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 12
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Wenn er im März schon den Bonus bekommen soll, dann musst du ihn für einen Tag anlegen um eine Abrechnung zu machen. Dann wäre zu klären, ob er aktuell in einem Arbeitsverhältnis steht. Wenn ja, dann ist der Bonus mit Steuerklasse 6 und sv-pflichtig abzurechnen. 

 

Wenn nein, dann Elstam Anmeldung , reguläre LST-Klasse abfragen und dann damit steuer- und sv-pflichtig abrechnen.

 

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cro
Experte
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Sollte eine Mehrfachbeschäftigung bestehen, sind die SV-Beiträge bis zur BBG unter den Arbeitgebern evtl. anteilig zu verteilen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 12
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@Claudia-  schrieb:

Wenn er im März schon den Bonus bekommen soll, dann musst du ihn für einen Tag anlegen um eine Abrechnung zu machen.

 


Dann würde aber ja nur die anteilige Bemessungsgrenze für einen Tag in Höhe von € 268,33 (bzw. € 183,75 bei KV/PV) zur Anwendung kommen.

 

Ich muss sagen, ich habe im Moment keine Vorstellung, wie dies abrechnungstechnisch umzusetzen ist.

 

Ich würde erst mal versuchen, mit der KK zu klären, wie dies beitragsrechtlich einzustufen ist und ob diese hierfür Meldungen haben wollen, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis noch gar nicht besteht.

 

 

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 9 von 12
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Hallo @HKuhn ,

 

wissen Sie, ob der Bonus brutto oder netto vereinbart wurde? Nicht, dass es nach ihrer Abrechnung auch noch zu Irritationen führt beim 5-T€-Menschen. (Wer als Mandant solche Konstruktionen macht/ Vereinbarungen trifft, hat entweder ganz viel Ahnung von Gehaltsabrechnungen oder so überhaupt gar keine ...).

 

Ich würde mir wahrscheinlich (mangels anderer Ideen) so behelfen, dass ich die Abrechnung des Willkommenbonus` zusammen mit der ersten Entgeltabrechnung versteuern und verbeitragen würde als Einmal-/Sonderzahlung und den im März 2025 bereits ausgezahlten Betrag als Nettoabzug erfassen würde.

 

VG

 

 

 

 

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 10 von 12
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Würde mich der Meinung von @lohnexperte anschließen.

 

Wenn er die 5k brutto bekommen soll, ggf. mit den (hoffentlich schon bekannten Stammdaten) eine Abrechnung über LOVOR erstellen, den Nettoebetrag auszahlen (sozusagen als Vorschuss) und die Abrechnung zusammen mit der ersten "echten" Abrechnung durchführen, dort versteuern und verbeitragen und dann als Vorschuss wieder abziehen.

Lang may yer lum reek
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HKuhn
Beginner
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Besten Dank. Ja ich denke ich werde dies so machen..

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Claudia-
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Man muss aber beachten, dass bei der richtigen Abrechnung (Lohn + Einmalzahlung) dann vermutlich ein höherer Lohnsteuerabzug rauskommt als wie bei der Einzelberechnung/Vorschuss.

(vergessen die Mitarbeiter häufig und wundern sich dann über so wenig Gehalt)

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letzte Antwort am 20.03.2025 12:18:32 von Claudia-
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