Huhu,
ich habe heute Ablehnungsbescheide von einem übernommenen Mandat erhalten, die auf Quarantänen Anfang 2023 beruhen.
Weiß jemand ob ich den Fiktivlohn etc. jetzt trotzdem noch rückabwickeln kann und wenn ja, wie? Ich stehe da gerade echt auf dem Schlauch.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in einem vergleichbaren Fall habe ich die Abrechnung des AN nicht mehr angefasst. Die Wahrscheinlichkeit, dass da ein Prüfer beigeht, ist doch auch eher gleich Null.
Mir ging es eher um den Erstattungsanspruch des AG. Ich habe daraufhin über das SV-Meldeportal einen Erstattungsantrag nach AAG für den Zeitraum gestellt. Das lohnt sich doch meistens. Die Verjährung für die Anträge beträgt vier Jahre.
Viele Grüße
Martin Seemann
Guten Morgen,
dass das vermutlich kein Prüfer finden wird glaube ich auch, bzw ich habe in allen bisherigen Prüfungen nicht eine Rückfrage dazu gehabt.
Jetzt nimmt dieses Mandat auch nicht am U1-Verfahren teil, also fällt da die Erstattung auch raus.
Tja, dann ist das so. Wenn es ein Prüfer findet, dann kann er das korrigieren.
Hallo @JenKlaus ,
meines Wissens hatten Finanzbehörden und SV-Träger zeitnah nach der Coronazeit verlautbaren lassen, dass es bei abgelehnenten Erstattungsanträgen keinerlei Rückrechnung/Korrektur bedarf und weder Lohnsteuer noch SV-Beiträge nacherhoben werden.
Die Quellen dazu verlinkt bestimmt ein anderer hier in der Community ;-).
Vielen Dank und viele Grüße!
Das steht hinsichtlich der Steuer im BMF-Schreiben vom 25.01.2023 "Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); Nichtbeanstandung"
Der Arbeitgeber muss das dem FA melden, wenn der Betrag >200 € ist.
SV wurde ja glaube ich auf den ungekürzten Betrag abgeführt. Ob die SV-Träger was verlautbart haben, weiß ich nicht.