Die Pfändung wird nicht berechnet, weil das Netto zu niedrig ist, die Tilgung und die Zinsen zieht das Programm trotzdem ab. Ändere ich die Tilgung in pfändbar dann wird es, bei einem höheren Gehalt, richtig "lustig". Hier zieht er dann sowohl die Pfändung, als auch die Tilgung und die Zinsen ab. Bei gleichem Gehalt ohne Tilgung liegt dann der Betrag der Pfändung niedriger, als mit Tilgung. Ich hatte hier in der Community dazu einen anderen Fall gefunden, wo beide Tatbestände vorkamen. Es muss bei der Konstellation wohl geschaut werden welche Forderung den 1. Rang hat und diese wird dann zuerst beglichen, denn auch ein Darlehn kann den 1. Rang haben, wenn das Gehalt wirksam abgetreten wurde. Ich bin aber auch kein Jurist. Die Konstellation müsste dann vor der Abrechnung eh ein Rechtsanwalt überprüfen, da halte ich mich bedeckt.
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