Guten Morgen ihr helfenden Elfen 🙂
ich habe ein kleines Problem zu dem ich keine Lösung weiß und hoffe jetzt auf Euer Schwarmwissen.
AN ist zum 31.01.2025 ausgeschieden und war seit 2023 im Beschäftigungsverbot/Mutterschutz/Stillzeit. Abrechnungen bis 02/2025 sind gelaufen, AN wurde abgemeldet.
Nun soll für das Jahr 2023 eine Nachzahlung des Gehaltes erfolgen. Ich habe alle möglichen Lohnarten durch probiert, aber es wird wenn nur Steuer einbehalten, aber bei keiner Lohnart die Sozialversicherung.
Gibt es hier einen Trick, einen Haken den ich setzen muss?
Danke schon einmal vorab für Eure Vorschläge.
LSt und ELStAM in 2025 durchführen und prüfen ob St.-Kl. 6 anzuwenden ist.
Die SV-Verarbeitung am besten mit der KrKasse klären. Wohl auch in 2025.