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Arbeitnehmer aus dem Ausland / Tätig im Ausland

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letzte Antwort am 21.10.2020 09:35:28 von JenKlaus
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silkek
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
1462 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

eine allgemeine Frage, ich finde leider irgendwie so nichts dazu. 😐

 

Wenn ein Arbeitgeber

 

a) nun neben seinem Sitz in Deutschland auch als Arbeitgeber in Dänemark selbst zugelassen ist mit Betriebsstätte, und nun den Arbeitnehmer, der in Dänemark lebt und arbeitet dort über einen Anbieter abrechnen lässt

 

b) vom Sitz in Deutschland aus einen chinesischen Mitarbeiter in China beschäftigt (ohne Betriebsstätte dort)

 

und somit in beiden Fällen folglich hier soweit keine Steuern und SV-Beiträge einbehalten werden:

 

Muss ich die beiden Arbeitnehmer trotzdem im Abrechnungsprogramm (Lodas) erfassen, ohne Entgelt, Meldepflicht etc.? Also quasi nur als nicht meldepflichtige Beschäftigte?

 

So bzgl. Auswertungen o.ä., oder kann/muss das ganz separat laufen, also keine Erfassung?

 

Irgendwie finde ich dazu keine Regelungen oder Infos, oder ich suche leider falsch...

Gibt es da ggf. eine Grundlage?

 

Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe!

JenKlaus
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1456 Mal angesehen

Hallo,

 

vielleicht hilft Dir ja ein alter Fall von mir weiter...

Ich hatte ein Deutsches Unternehmen die einen Niederländer angestellt haben, der in den BeNeLux-Staaten agieren sollte. Das Unternehmen hatte aber keinen Standort in den Niederlanden.

Nach ewigen Telefonaten und Emails ist dann heraus gekommen, dass der AN von einem Steuerberater in den Niederlanden abgerechnet werden musste (Steuer und SV dort) und nicht in "meinem" Unternehmen angelegt wurde, da er ja nicht in Deutschland tätig war (Tagefrist). Jetzt weiß ich allerdings nicht mehr, ob wir damals auch mit dem DBA zu tun hatten um das raus zu bekommen.

Ich würde erst einmal in die DBA schauen, denn beide haben nach Deiner Schilderung ja keinen Wohnsitz in Deutschland und arbeiten auch nicht in Deutschland. Von daher würde ich jetzt davon ausgehen, dass beide AN auch in den jeweiligen Ländern abzurechnen sind und bei Dir nicht angelegt werden müssen. Zur Not frag mal bei einer Krankenkasse nach, die haben die Fälle ja öfter als wir 🙂

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letzte Antwort am 21.10.2020 09:35:28 von JenKlaus
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