Vielen Dank schon mal für die Antworten. Leider verwirrt mich das jetzt noch immer. Ich hatte, weil die Daten der Erbin noch fehlten, nun das laufende Gehalt bis zum 08.09. (Todestag) beim Verstorbenen erst einmal normal abgerechnet. Jetzt finde ich mehrere Beschreibungen/Anleitungen, die aber irgendwie unterschiedliche Aussagen haben und ich weiß nicht, wie ich das technisch nun richtig umsetzen soll. Bitte korrigiert mich, wenn ich da jetzt falsche Aussagen dazwischen haue. Das Gehalt bis zum Todestag ist steuer/SV-pflichtig beim Verstorbenen abzurechnen. Allerdings darf es Lohnsteuerlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Verstorbenen auftauchen, sondern beim Erben. Ich müsste also beim Verstorbenen die Gehaltslohnart korrigieren auf nur SV-Pflichtig. Aus Vereinfachungsgründen kann es bei dem Erben mit den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen abgerechnet werden. Hier würde ich also die Gehaltslohnart wiederum auf nur Steuerpflichtig ändern. Das würde aber bedeuten, dass ich nicht die Lohnsteuermerkmale des Erben eintrage, sondern die des Verstorbenen (inklusive dessen ID-Nummer) und keine ELStAM Abfrage mache? Jetzt kommt ja aber noch die Urlaubsabgeltung hinzu. Diese wäre ja beim Erben abzurechnen. Ist aber wiederum beitragspflichtig beim Verstorbenen, Lohnsteuerlich jedoch dem Erben mit dessen Steuermerkmalen zuzuordnen. Also müsste ich doch hier sowieso dann ELStAM mit den Daten der Erbin abfragen und anlegen?! Wäre es also in dem Fall erforderlich/einfacher, die Erbin direkt für alles mit den eigenen Steuermerkmalen anzumelden? Anders geht es doch dann gar nicht... Übermittelt werden muss das doch auch an das Finanzamt, oder? Aber wenn diese nun einen Hauptarbeitgeber hat, wird ELStAM doch Steuerklasse 6 zurückmelden/einspielen?! Ist das dann korrekt? Ich verstehe gar nicht, dass es da von der DATEV so wenig gibt an Erklärungen und Beispielen, es kommt zwar nicht sehr oft vor, aber doch auch nicht so selten?!☹️
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