Hallo zusammen, wenn ich es richtig aus den DATEV-Infos rauslese, dann ist das fortgezahlte Entgelt für einen Feiertag mit der Lohnart für Feiertagsentgelt i.H. KUG (LODAS LA 414) zu erfassen, wenn der Arbeitnehmer an dem Wochentag hätte arbeiten müssen, wenn es kein Feiertag gewesen wäre? Also wenn ein Gehaltsempfänger mit 40 Wochenstunden (5*8) in der Woche vom 6.4.-10.4. Vollausfall hat, dann wären 32 Stunden über KUG abzurechnen und 8 Stunden über Feiertagsentgelt i.H. KUG, weil er zwar nicht am Feiertag, aber ohne Feiertag am 10. gearbeitet hätte. Laut Telefonat mit der Agentur für Arbeit gelte das aber nur für Betriebe, die auch an Feiertagen arbeiten würden wie z.B. Gastronomie. Laut Aussage der Hotline-Mitarbeiterin müsste der Feiertag in einem Betrieb ohne Feiertagsarbeit als normales Gehalt für den Tag in voller Höhe abgerechnet werden - und nur wenn der Arbeitnehmer an dem Feiertag (nicht nur dem Wochentag) ansonsten hätte arbeiten müssen, sei es mit Feiertagsentgelt i.H. KUG zu berechnen. Was ist richtig?
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