Hallo zusammen, ich muss für Gehaltsempfänger, die mehr oder weniger regelmäßig Zuschläge für Nacht und Sonntag erhalten, die steuerpflichtigen Zuschläge während Urlaub und Krankheit berechnen. Die Stunden für die steuerfreien Zuschläge werden über die Bewegungsdaten eingegeben. Nun hatte ich mir das so vorgestellt: Ich lasse die Lohnarten die Beträge (und Stunden) für die steuerfreien Zuschläge in den Durchschnittsspeicher 4 schreiben und verwende die Stammlohnart 155 (Entgeltfortz.-Tgbasis), um die Anzahl der Urlaubs-und Krankheitstage einzugeben, damit diese den entsprechenden Betrag aus dem Durchschnitt zieht. Sowas scheint leider nicht machbar zu sein. Im Durchschnittsspeicher (Ausw. 530) sind auch nur die Beträge zu sehen, nicht aber die Stunden oder gar Tage. Kann man da überhaupt irgendetwas mit Tagen so berechnen? Oder muss ich da komplett anders rangehen? Aber wie? Muss ich eine andere Stammlohnart benutzen, die den Durchschnittslohn berechnet und dann mit den Urlaubsstunden abrechnen? 155 lässt sich ja nicht mit Stunden abrechnen. Wenn man eine Stundenlohnart nimmt und sie auf 25% Lohnveränderung Lohnveränderung stellt, sie steuer- und svpflichtig schlüsselt, und als Lohnfaktor den Durchschnitt nicht nur der Zuschläge sondern von allem nimmt, und dann damit jeweils die Urlaubsstunden abrechnet, wäre aber jede Urlaubsstunde mit Zuschlag belegt, wenn auch mit dem Durchschnittslohn. Das soll ja aber gar nicht, sondern es soll ja der (Fest-)Lohn der letzten 13 Wochen inkl. Zuschlägen als Lohn genommen werden, noch besser einfach nur Durchschnitt der Zuschläge der letzten 13 Wochen anteilig auf den Festlohn für die Urlaubszeit aufgeschlagen werden. Ich stehe leider gerade so völlig auf dem Schlauch.
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