Hallo Zusammen,
ich habe gerade einen gewerbl. AN mit Festlohn eingerichtet. ( mein erster)
Muß ich jetzt den Festlohn jedes mal umrechnen, wenn Urlaub oder Krankheit anfällt, und was muß ich sonst noch beachten dmait auch die Soka- Meldungen / Erstattungen klappen?
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Korn,
bei Urlaub müssen Sie das Gehalt entsprechend kürzen und dann mit BS 85 die Urlaubstage eingeben.
Grundsätzlich ist es beim Festlohn im Baulohn wichtig, dass zusätzlich Stunden für die SOKA-Meldung erfasst werden. Dies ist mit der Stammlohnart 400 Stundenverteilung möglich.
Viele Grüße
Hallo,
welche Stunden meldet man denn, wenn man noch ein Gleitzeitkonto hat...was erst am Jahresende ausgeglichen werden soll?
Die Std., die dann rückgerechnet vergütet wurden oder die tatsächlichen?
Wohl ersteres, da man die Korrektur dann im Dez. macht, oder?
Mit BS 76 "bezahlte Stunden"?
Danke, es kommt immer noch ein Fehler, dass keine lohnzahlungspfl. Std. für SOKA drin sind... die LA soll unter Std.Statistik Lohnkto. geprüft werden...aber ich nutze ja keine - oder muss man den Hinweis ignorieren?
Haben Sie noch einen Tipp für uns? Danke
Hallo @Private09,
durch das Arbeitszeitkonto (Gleitzeitkonto) werden die Differenzen zwischen den Ist-Stunden und der Sollarbeitszeit ausgeglichen. Diese "Ausgleichsstunden" sind auch baulohnpflichtige Stunden und müssen daher gemeldet werden. Bei dem Arbeitszeitkontomodell "Ausgleichskonto Baugewerbe (Monatslohn)" werden die Stunden mit der Stammlohnart 462 abgerechnet und an die SOKA-BAU gemeldet.
Wenn es sich um ein manuelles Arbeitszeitkonto handelt, muss die Lohnart gegebenenfalls noch richtig geschlüsselt werden.
Beim manuellen Arbeitszeitkonto "Stunden und Beträge" werden die Stunden mit der Stammlohnart 460 manuell abgerechnet.
In dieser Lohnart ist es wichtig, in der Registerkarte Allgemein unter Bearbeitungsvorschriften bei Stundenstatistik für Lohnkonto und B/N auf "bezahlte Stunden" zu schlüsseln.
In der Registerkarte Baulohn müssen ebenfalls die richtigen Schlüsselungen hinterlegt werden.
Wenn zum Jahresende das Arbeitszeitkonto ausgeglichen wird, erfolgt der Ausgleich mit der Stammlohnart 461. Die Stammlohnart 461 ist bereits bei der Neuanlage richtig vorbelegt.
Eine Erfassung mit dem BS 76 erfolgt nicht.
Hallo Herr Fürther,
vielen Dank für die Infos. Im Servicekontakt Baulohn, der nur noch über die Terminlandbuchung erreichbar ist, wurde uns schon geholfen. U.a. Dok-Nr. 5303033 - 3.2.3.3.1 DANKE