Hallo Zusammen,
ich habe gerade einen gewerbl. AN mit Festlohn eingerichtet. ( mein erster)
Muß ich jetzt den Festlohn jedes mal umrechnen, wenn Urlaub oder Krankheit anfällt, und was muß ich sonst noch beachten dmait auch die Soka- Meldungen / Erstattungen klappen?
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Korn,
bei Urlaub müssen Sie das Gehalt entsprechend kürzen und dann mit BS 85 die Urlaubstage eingeben.
Grundsätzlich ist es beim Festlohn im Baulohn wichtig, dass zusätzlich Stunden für die SOKA-Meldung erfasst werden. Dies ist mit der Stammlohnart 400 Stundenverteilung möglich.
Viele Grüße