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steuerpflichtige Zuschläge (Urlaub/Krankheit), Festlohn, Durchschnitt

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letzte Antwort am 02.10.2025 13:37:12 von SusanV
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SusanV
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich muss für Gehaltsempfänger, die mehr oder weniger regelmäßig Zuschläge für Nacht und Sonntag erhalten, die steuerpflichtigen Zuschläge während Urlaub und Krankheit berechnen.

Die Stunden für die steuerfreien Zuschläge werden über die Bewegungsdaten eingegeben.

 

Nun hatte ich mir das so vorgestellt:

 

Ich lasse die Lohnarten die Beträge (und Stunden) für die steuerfreien Zuschläge in den Durchschnittsspeicher 4 schreiben und verwende die Stammlohnart 155 (Entgeltfortz.-Tgbasis), um die Anzahl der Urlaubs-und Krankheitstage einzugeben, damit  diese den entsprechenden Betrag aus dem Durchschnitt zieht. Sowas scheint leider nicht machbar zu sein. Im Durchschnittsspeicher (Ausw. 530) sind auch nur die Beträge zu sehen, nicht aber die Stunden oder gar Tage.

 

Kann man da überhaupt irgendetwas mit Tagen so berechnen? Oder muss ich da komplett anders rangehen? Aber wie? Muss ich eine andere Stammlohnart benutzen, die den Durchschnittslohn berechnet und dann mit den Urlaubsstunden abrechnen? 155 lässt sich ja nicht mit Stunden abrechnen.

 

Wenn man eine Stundenlohnart nimmt und sie auf 25% Lohnveränderung Lohnveränderung stellt, sie steuer- und svpflichtig schlüsselt, und als Lohnfaktor den Durchschnitt nicht nur der Zuschläge sondern von allem nimmt, und dann damit jeweils die Urlaubsstunden abrechnet, wäre aber jede Urlaubsstunde mit Zuschlag belegt, wenn auch mit dem Durchschnittslohn. Das soll ja aber gar nicht, sondern es soll ja der (Fest-)Lohn der letzten 13 Wochen inkl. Zuschlägen als Lohn genommen werden, noch besser einfach nur Durchschnitt der Zuschläge der letzten 13 Wochen anteilig auf den Festlohn für die Urlaubszeit aufgeschlagen werden.

 

Ich stehe leider gerade so völlig auf dem Schlauch.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P_Sp
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

in den Personaldaten müssen unter Durchschnittsspeicher / Gleichbleibenden Werte bei Durchschnitt 4 monatlich gleichbleibende Arbeitstage hinterlegt werden. Wir arbeiten in solchen Fällen mit 21,67 Tagen.

 

Die Tage für die Durchschnittsberechnung können dann mit BS 10 über Bewegungsdaten erfasst werden.

 

Zur Durchschnittsberechnung verwende ich die Stammlohnart 150 (mit Faktorschlüssel 103).

 

Abgerechnete Zuschläge + Ausgleichsbeträge laufen mit dem Betrag in den Durchschnittsspeicher 4.

Hierzu einmal die Lohnarten kontrollieren.

 

Dann sollte es funktionieren.

 

Ggf. müssen Vortragswerte erfasst bzw. Lohnarten und Personalstammdaten für die Vormonate geändert werden.

 

Viele Grüße

 

 

 

 

SusanV
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Super, danke, der Durchschnittsspeicher in den Personaldaten wars, jetzt klappt es wie geplant.

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letzte Antwort am 02.10.2025 13:37:12 von SusanV
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