Hallo, vielleicht hilft Dir ja ein alter Fall von mir weiter... Ich hatte ein Deutsches Unternehmen die einen Niederländer angestellt haben, der in den BeNeLux-Staaten agieren sollte. Das Unternehmen hatte aber keinen Standort in den Niederlanden. Nach ewigen Telefonaten und Emails ist dann heraus gekommen, dass der AN von einem Steuerberater in den Niederlanden abgerechnet werden musste (Steuer und SV dort) und nicht in "meinem" Unternehmen angelegt wurde, da er ja nicht in Deutschland tätig war (Tagefrist). Jetzt weiß ich allerdings nicht mehr, ob wir damals auch mit dem DBA zu tun hatten um das raus zu bekommen. Ich würde erst einmal in die DBA schauen, denn beide haben nach Deiner Schilderung ja keinen Wohnsitz in Deutschland und arbeiten auch nicht in Deutschland. Von daher würde ich jetzt davon ausgehen, dass beide AN auch in den jeweiligen Ländern abzurechnen sind und bei Dir nicht angelegt werden müssen. Zur Not frag mal bei einer Krankenkasse nach, die haben die Fälle ja öfter als wir 🙂
... Mehr anzeigen