Beim heutigen RIT online kam die Frage auf, ob ein ausländischer AG (in diesem Fall eine Schweizer Firma) mit einem in Dt. sv-pflichtig abgerechneten AN Kug beantragen kann. Im nachfolgenden Infodokument (#1008731) finden Sie nützliche Links dazu (insb. das kompakte Dokument "KUG (Corona-Virus: Informationen für Unternehmen)" oder das ausführliche "Merkblatt 8a KuG" von der Bundesagentur für Arbeit- dort sind die Voraussetzungen genau erläutert): FAQ zum Thema Kug im Kontext des Corona-Virus Grundsätzlich ist es so, dass die Gewährung von Kug nur in Betrieben zulässig ist, in denen mind. 1 AN (Arbeiter/Ang., auch Azubi) beschäftigt ist. Die persönlichen Voraussetzungen des AN sind erfüllt, wenn dieser nach Beginn des Arbeitsausfalls eine sv-pflicht. Beschäftigung fortsetzt oder aus zwingenden Gründen bzw. im Anschluss an die Beendigung seines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt. Im Zweifelsfall ist es natürlich ratsam, sich an die Arbeitsagentur zu wenden, um die Anspruchsberechtigung abzuklären.
... Mehr anzeigen