Vielen Dank für die Info Herr Bäuerlein, ich hätte noch Paar Fragen dazu: 1) kann jeder Arbeitgeber beide Varianten nutzen? Oder muss es vertraglich geregelt sein, falls der AG nur in der Höhe von KUG den Feiertagslohn auszahlen möchte? 2) ist immer der 100%-Ausfall am Feiertag gegeben? z.B konkret: ein AN hat Gehalt von 3000, arbeitet 7h am Tag , im April wären es (22x7)154h. Im April hat er Ausfall von 50% sprich arbeitet er nur 3,5h am Tag . dann würde ich den Ausfall mit Lohnart 410 von (20x3,5) 70h Stunden in Bewegungsdaten eingeben und (2x7) 14h mit Lohnart 414 als Feiertag KUG. Wäre das richtig ? Oder muss ich bei Feiertagslohn in dem Fall auch die Hälfte nehmen (3,5x2) 7h? 3) falls der Arbeitgeber vollen Betrag normal als Feiertagslohn auszahlt, ist dieser Betrag steuerpflichtig und die sv -Beiträge müssen sich AN und AG teilen. Falls AG in Höhe des KUG bezahlt, dann zahlt die Steuer der AN und Sv - nur AG für beide. Richtig ? Vielen Dank Helena Nohra
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