Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wir wissen, wie dringend die neuen Versionen zur KUG-Abrechnung und den Zahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz für sie alle sind. Wir versichern ihnen, dass mit Hochdruck an den Lösungen gearbeitet wird. Für die Erstattung der SV-Beiträge musste eine neue Verordnung durch die Bundesagentur für Arbeit erstellt werden, aus der hervorgeht, in welcher Höhe die SV-Beiträge zu erstatten sind (pauschal oder die tatsächlich angefallenen SV-Beiträge). Diese Verordnung und die neuen Antragsformulare für Kurzarbeit liegen seit dieser Woche vor und nun wird die Lösung umgesetzt. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir in der KW14 die entsprechenden Service-Releases bereitstellen. Sie haben die Möglichkeit die Kurzarbeiterabrechnung mit den derzeitigen Lösungen korrekt abzurechnen (mit Ausnahme der SV-Erstattung). Diese kann mit einer Wiederabrechnung oder einer Nachberechnung April auf März, sobald das Service-Release eingespielt ist, korrigiert werden. Auch an der Umsetzung für die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz wird bereits gearbeitet. Derzeit gehen wir davon aus, dass hierfür ein separates Service-Release bereitgestellt werden muss.
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