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Unterstützung zur Einrichtung von Kurzarbeitergeld in den Lohnprogrammen

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letzte Antwort am 30.03.2020 14:19:52 von advent04
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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Wiesel
DATEV-Mitarbeiter
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Liebe Teilnehmer*innen,

 

für die Einrichtung von Kurzarbeitergeld in unseren beiden Lohnprogrammen stellen wir Ihnen unter datev.de/corona umfangreiche kostenlose Informationen und Material zur Verfügung , z.B.

 

- Lernvideo (Arbeitsrecht, Berechnungsvorschriften und Programmumsetzung)

- Dialogseminare online - es werden permanent neue Termine eingestellt

- Mandantenbroschüren

- Online-Beratungen für individuelle Unterstützung (kostenpflichtig)

 

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Wiesel
Produktstrategie & Anforderungsmanagement
DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Michael_Auerochs
DATEV-Mitarbeiter
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Für weitere rechtliche Fragestellungen empfehlen wir Ihnen das Live-DSO mit den Rechtsanwälten Hr. Beck und Hr. Schwanke. Ebenso werden in diesen Seminaren auch die Programmlösungen erläutert. 

 

Unter nachfolgenden Links finden Sie die Termine und können sich direkt einbuchen:

 

-> für Lohn und Gehalthttps://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/dialogseminare-online/77328-kurzarbeit-statt-kuendigung-in-krisenzeiten-flexibel-reagieren-datev-lohn-und-gehalt/

 

-> für LODAShttps://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/dialogseminare-online/77327-kurzarbeit-statt-kuendigung-in-krisenzeiten-flexibel-reagieren-datev-lodas/

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Michael_Auerochs
DATEV-Mitarbeiter
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Eine FAQ-Liste mit allen Fragen rund um das Thema Kurzarbeitergeld im Kontext des Corona-Virus ist seit heute online.

 

Unter nachfolgendem Link finden Sie weitere Informationen:

http://www.datev.de/lexinform-infodb/1008731

 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Michael_Auerochs
DATEV-Mitarbeiter
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Zur Bezugsdauer des Saison-Kurzarbeitergeldes gilt Folgendes:

 

In einem Betrieb, der

 

  • dem Bundesrahmentarifvertrag-Bau,

  • dem Rahmentarifvertrag Dachdecker oder

  • dem Bundesrahmentarifvertrag Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

unterliegt, kann das Saison-Kurzarbeitergeld längstens in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gewährt werden.

 

Für Betriebe des Gerüstbauerhandwerks wird in der Schlechtwetterzeit vom 1. November bis 31. März Saison-Kurzarbeitergeld gewährt. Diese Leistungen werden bis 31. März 2021 erbracht (vgl. § 133 Abs. 1 SGB III).

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advent04
Einsteiger
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Hallo Datev... ich rechne über Lodas ab.

 

Wie komme ich an dieses Informationsmaterial heran?

 

Vielen Dank Diana 

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oschmitt
Fortgeschrittener
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@Michaela_Wiesel  schrieb:

... Ihnen unter datev.de/corona ...


kwt

advent04
Einsteiger
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Nachricht 7 von 7
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Danke😏 

 

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letzte Antwort am 30.03.2020 14:19:52 von advent04
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