Liebe Teilnehmer*innen,
für die Einrichtung von Kurzarbeitergeld in unseren beiden Lohnprogrammen stellen wir Ihnen unter datev.de/corona umfangreiche kostenlose Informationen und Material zur Verfügung , z.B.
- Lernvideo (Arbeitsrecht, Berechnungsvorschriften und Programmumsetzung)
- Dialogseminare online - es werden permanent neue Termine eingestellt
- Mandantenbroschüren
- Online-Beratungen für individuelle Unterstützung (kostenpflichtig)
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Für weitere rechtliche Fragestellungen empfehlen wir Ihnen das Live-DSO mit den Rechtsanwälten Hr. Beck und Hr. Schwanke. Ebenso werden in diesen Seminaren auch die Programmlösungen erläutert.
Unter nachfolgenden Links finden Sie die Termine und können sich direkt einbuchen:
-> für Lohn und Gehalt: https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/dialogseminare-online/77328-kurzarbeit-statt-kuendigung-in-krisenzeiten-flexibel-reagieren-datev-lohn-und-gehalt/
Eine FAQ-Liste mit allen Fragen rund um das Thema Kurzarbeitergeld im Kontext des Corona-Virus ist seit heute online.
Unter nachfolgendem Link finden Sie weitere Informationen:
http://www.datev.de/lexinform-infodb/1008731
Zur Bezugsdauer des Saison-Kurzarbeitergeldes gilt Folgendes:
In einem Betrieb, der
dem Bundesrahmentarifvertrag-Bau,
dem Rahmentarifvertrag Dachdecker oder
dem Bundesrahmentarifvertrag Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
unterliegt, kann das Saison-Kurzarbeitergeld längstens in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März gewährt werden.
Für Betriebe des Gerüstbauerhandwerks wird in der Schlechtwetterzeit vom 1. November bis 31. März Saison-Kurzarbeitergeld gewährt. Diese Leistungen werden bis 31. März 2021 erbracht (vgl. § 133 Abs. 1 SGB III).
Hallo Datev... ich rechne über Lodas ab.
Wie komme ich an dieses Informationsmaterial heran?
Vielen Dank Diana
@Michaela_Wiesel schrieb:... Ihnen unter datev.de/corona ...
kwt
Danke😏