Ich habe jetzt diverse alte Beiträge durchforstet und bin irgendwie nicht auf eine für mich plausible Lösung gestoßen. Hoffentlich kann mir hier jemand helfen. Ein Mitarbeiter hat mir ein Dokument eingereicht "Vertrag auf altersvorsorgewirksamer Leistungen", welches unglaublicherweise eine Seite umfasst. Darin steht, dass der Betrag monatlich 35 EUR beträgt und der Arbeitgeberzuschuss sich auf 26,59 EUR beläuft. Ist der Zuschuss niedriger als der Gesamtbeitrag, so soll die Differenz aus Teilen des Arbeitsentgeltes erbracht werden. Außerdem ist da ein Absatz "...als Beitrag für einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag gem. § 10a, §82 ff EStG verwendet wird.". Nun habe ich im Lexinform gesucht und bin darauf gestoßen, dass AVWL nach §10a EStG (Rieser-Rente) als bav anzulegen ist. Soweit so gut. Aber genau da komme ich nicht weiter. muss ich einen Durchführungsweg auswählen - also nehme ich Direktversicherung. Ob das so ist, steht nirgends. Hake ich das AVWL Kästchen an Erfasse eine Entgeltumwandlung i.H.v. 8,41 EUR Erfasse einen ArbG Zuschuss i.H.v. 26,59 EUR Dann Probeabrechnung > AN-Umwandlung und ArbG-Zuschuss steuer- und sv-frei. Dann dachte ich mir, ich schaue mal in den § 3 Nr. 63 EStG, welcher ja die Direktversicherung erst steuerfrei macht. Da dann folgender Satz: ²Dies gilt nicht, soweit der Arbeitnehmer nach § 1a Abs. 3 des Betriebsrentengesetzes verlangt hat, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 10a oder Abschnitt XI erfüllt sind. Das heißt nun für mich, dass die 26,59 EUR vom Arbeitgeber nicht steuer- und sv-frei sein dürfen, richtig? Also trage ich bei dem ArbG-Zuschuss die 26,59 EUR ein und in der Spalte "davon steuerpflichtig" ebenfalls 26,59 EUR. Was ist mit der Entgeltumwandlung? Die ist aber steuer- und sv-frei oder? Habe ich das richtig eingetragen? Danke für die Hilfe.
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