Falls jemand später auf meinen Beitrag stößt, hier die Rückmeldung von Lexoffice: Guten Tag Steffi, vielen Dank für Ihre Geduld. Ja, das stimmt - Sie sprechen einen Punkt an, der tatsächlich steuerlich nicht ganz unkritisch ist: Eine formelle Stornorechnung mit eigener Belegnummer und eindeutigem Stornodatum wäre im Sinne der Nachvollziehbarkeit und auch zur Absicherung bei einer Prüfung klarer und sauberer. Unser System erstellt derzeit nur eine Stornoinformation, keine „klassische“ Stornorechnung. Das ist in vielen Fällen ausreichend, birgt aber – wie Sie richtig schreiben – ein gewisses Risiko, wenn es bei einer Prüfung ganz genau genommen wird, insbesondere wenn viele Stornos auftreten und / oder häufig USt-Voranmeldungen korrigiert werden. Aus eigener Erfahrung wissen wir: In der Praxis wird das Thema von Prüfern unterschiedlich streng gehandhabt – oftmals reichte bisher eine nachvollziehbare Erklärung aus. Trotzdem möchte ich Ihre Bedenken nicht kleinreden: Sie sind berechtigt, und das Thema ist uns bewusst! Kurzfristig kann unsere Software hier leider keine andere Lösung anbieten. Ich gebe Ihre Rückmeldung aber auf jeden Fall an unser Produktteam weiter, da hier ganz klar das Potenzial für Verbesserung im Raum steht – vor allem im Hinblick auf eine prüfungssichere Dokumentation. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Grüße Sandra@Lexware Office
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