Hallo, hier nun die Aussage von Lexoffice: Belege fließen immer zum Belegdatum in den Export ein, unabhängig davon, ob sie bezahlt wurden oder nicht. Dies bedeutet, dass Sie Belege immer in dem Monat in der Exportdatei finden, in dem das Belegdatum liegt. Warum wird der Beleg nicht bei der Zahlung übermittelt? In lexoffice wird nach dem Prinzip der doppelten Buchführung gebucht und Belege werden immer mit der Eingangsbuchung übermittelt. Wird dann ein Ausgleich durch einen Zahlungseingang durchgeführt - in Form einer Zuordnung eines Bankumsatzes zu dem Beleg - fließt nur die Zahlungsbuchung in den Export des Zahlungsmonats ein. Der Beleg wird dabei nicht (erneut) übermittelt. Überprüfen Sie bei Ihrem Beispiel einmal den Februar, ist darin der Beleg auffindbar? Zu Ihrer zweiten Frage: Die Beleg-ID finden Sie im Live-System des Mandanten. Öffnen Sie in diesem den gesuchten Beleg und überprüfen die Browserzeile. Die Ziffernfolge am Ende der Browserzeile stellt die Beleg-ID dar. ------------ Also ganz ehrlich. Punkt 1 verstehe ich wirklich nicht. Es wird und wurde der Beleg einfach nicht übermittelt. Auch nicht im Februar. Punkt 2 habe ich getestet, finde unter der ID aber den Beleg in DUo nicht. Oder ich bin zu dämlich dafür. Macht mich langsam verrückt sowas. Für die Buchhaltung brauch ich jetzt das doppelte an Zeit. Habe nochmals Rückfragen gestellt... ich bleibe am Ball...
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