Liebe Community, ich benötige bitte zum Freitag entweder eine Aufklärung über mein generelles Missverständnis zum neuen DaBPV bei freiwillig krankenversicherten Mitarbeitern, die als Selbstzahler ihre KV- und PV-Beiträge an die Krankenkasse überweisen müssen oder aber ein paar Streicheleinheiten ob der unverschämten Aussagen der Krankenkasse gegenüber dem Mitarbeiter zu meinem Unvermögen als Lohnabrechner: Ein Mitarbeiter hat bis einschließlich Mai 2025 zwei berücksichtigungsfähige Kinder unter 25 Jahren. Eines davon ist ein Stiefkind. In LODAS sind beide Kinder angelegt und die notwendigen Unterlagen in der Personalakte hinterlegt. Die Bescheinigung der Krankenkasse über die ab 01.01.2025 zu entrichtenden Beiträge zur PV ist korrekt; im ausgewiesenen Beitragssatz sind offensichtlich zwei Kinder berücksichtigt. Im Juni 2026 wird der Mitarbeiter noch einmal Vater. Ich erfasse dieses der Vollständigkeit halber in LODAS. Als Lohnabrechner mit ausgeprägtem Sinn für Mitarbeiterbetreuung fällt mir außerdem ein, den Mitarbeiter nach der aktualisierten Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses ... zu fragen, damit ich auch die seit 01.06.2025 geltenden (niedrigeren) Beitragszahlungen ordnungsgemäß in den Personalunterlagen habe. (Aber eigentlich, um zu schauen, ob und wann die Krankenkasse das neue Kind, nunmehr dritte Kind bei der Berechnung des PV-Beitrages berücksichtigt hat.) Der Mitarbeiter tritt daraufhin an seine Krankenkasse heran und erfährt, dass „der Lohnabrechner im Programm das dritte Kind einpflegen / einen Haken setzen / drei Kinder schlüsseln muss“, damit die Krankenkasse eine „Meldung von Arbeitgeber über das nun neue dritte Kind erhält und dieses dann bei der Beitragsberechnung berücksichtigen kann“. Da ich das aber offensichtlich nicht getan hätte, nimmt die Krankenkasse nun ausnahmsweise eine Kopie der Geburtsurkunde des neuen Kindes vom Mitarbeiter entgegen und bittet ihre IT-Abteilung, dieses im System zu hinterlegen. Könnt ihr mir bitte zu meiner offenbar notwendigen Fortbildung bestätigen, dass die Aussage des Krankenkassenmitarbeiters (er hat sich für die Erklärung gegenüber dem Mitarbeiter viel Zeit genommen und innerhalb einer halben Stunde erklärt, wo die Defizite des Lohnabrechners liegen) richtig sind? Oder könnt ihr mich beruhigen und mir bestätigen, nichts falsch gemacht zu haben, da die Krankenkasse als beitrags(abführende)berechnende Stelle ihrerseits die Beitragsberechnung für den freiwillig Versicherten im Selbstzahlerverfahren vornehmen, dafür das DaBPV anzapfen und anschließend dem Mitarbeiter eine geänderte Beitragsabrechnung zusenden muss? Oder aber haben wir eine Regelungslücke und die Krankenkassen können für ihre freiwillig versicherten Mitglieder (noch?) gar nicht auf das neue unkomplizierte digitale Verfahren zurückgreifen? Woher beziehen dann die Krankenkassen ihr Wissen über die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder? Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende!
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