Liebe Community, (VORSICHT: LÄNGERER TEXT!) 😉 hier mal wieder eine Knobelaufgabe für Schnelldenker: Ich habe zwei Fragen zur Berechnung einer Pfändung, innerhalb derer ein individueller Selbstbehalt von nur 1.250 € festgesetzt und die volle Pfändbarkeit des Kurzarbeitergeldes (Eigene Lohnart 121) verfügt wurde. In den Personalstammdaten ist deshalb folgendes geschlüsselt: Im aktuellen Monat kommt sogenanntes Weihnachtsgeld (LA 349, Stammlohnart 241) zur Auszahlung, welches allerdings nicht den Charakter eines Weihnachtsgeldes trägt, sondern als Sonderzahlung gilt. Demzufolge ist auch diese Sonderzahlung voll pfändbar. Die eigene Lohnart 121 Kurzarbeitergeld entspricht der Stammlohnart 410: Die Berechnung der unpfändbaren Gehaltsbestandteile (hier: 785,18 €) kann ich leider nicht nachvollziehen: Nach meinem Verständnis müsste die Summe der unpfändbaren Gehaltsbestandteile lediglich 143,51 € betragen (16,74 € plus 72,41 € plus 54,63 €). Wie erreiche ich, dass die Lohnart 349 (641,67 €) als voll pfändbar berücksichtigt wird? Und der Vollständigkeit halber (auch wenn es in obiger Rechnung dann per Saldo stimmt): Warum taucht das Kurzarbeitergeld in der ersten Spalte zweimal auf? Ich wäre dankbar, wenn Schnelldenker schnell antworten würden! Denn die deadline für die Abrechnung (heute!) naht bedrohlich ... Vielen Dank und viele Grüße
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