@Jacqueline_Schön schrieb: Hallo Community, wie bereits von euch festgestellt, gibt es bei diesem Thema einiges an Interpretationsspielraum. Die unterschiedliche Auslegung des § 3 Nr. 21 EStG führt gegenwärtig zu Abweichungen bei der Lohnabrechnung, abhängig vom verwendeten Abrechnungsprogramm. Sollte eine eindeutige Auslegung des Gesetzes vorliegen, kann es erneut zu Änderungen kommen. Sehr geehrte @Jacqueline_Schön , ich erlaube mir freundlich, (zumindest überwiegend) wohlwollend meine Anmerkungen zu Ihren beiden von mir oben zitierten Argumenten zu machen: 1. "Wie von euch festgestellt, ..." kann nicht der Ansatz von DATEV sein! Hier wäre ein ausdrücklicher Dank an die Community ob der a) Themeneröffnung (weil Unklarheit erkannt und benannt und nachgefragt) und b) vielen rechtlichen Würdigungen angebracht. Oder sah auch die DATEV bereits vor dieser Diskussion hier den von Ihnen so genannten "einiges an Interpretationsspielraum" und hat diesen einfach nicht offen benannt? Das wäre zumindest eine Erklärung, warum man "sowohl als auch" programmiert hat (LODAS so, LuG anders). Das hätte dann aber unbedingt offen kommuniziert werden müssen. 2. Warum bietet die DATEV zwei verschiedene Programmlösungen an? 3. Können Sie uns bitte Quellen nennen, die im vorliegenden Sachverhalt eine von uns hier dargestellte "Interpretation" nicht teilen und statt dessen die aktuell in LODAS umgesetzte Programmlösung stützen? Bestimmt nicht nur mich würde diese Argumentation brennend interessieren. Schlussendlich: Auch wenn ich hier sehr freundlich und sachlich vortrage, ENTSETZT mich die Information in allen möglichen Belangen: 1. viel zu spät! 2. erst auf ausdrückliche Aufforderung/Bitte 3. mit abwiegelndem BlaBla 4. ohne konkrete Aussicht auf den zeitlichen Rahmen einer (zumindest von uns Anwendern im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und im eigenen Interesse und im Interesse der Reputation der DATEV erbetenen kurzfristigen) abrechnungstechnisch (Keine Verantwortung der Lohnabrechner für die Korrektur der durch DATEV zu verantwortenden Fehler) rechtssicheren Lösung Mein Fazit: Die Kommunikation ist der Situation leider nicht angemessen! (Und ich weigere mich noch immer wirklich zu glauben, dass es "Die DATEV" nicht (mehr) besser kann.) Trotz allem einen schönen, vor allem aber erfolgreichen Tag!
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