Hallo @Sarah_Loos , vielen Dank für Ihre Antwort. Leider bin ich mit der Aussage, dass eine rechtliche Beratung seitens der DATEV nicht möglich ist, nicht glücklich. Denn die Programmierung der Lohnabrechnungprogramme orientiert sich doch zwangsläufig an den rechtlichen Vorgaben, damit eine rechtlich einwandfreie Abrechnung durch die DATEV-Nutzer erfolgen kann. Deshalb zielt meine Frage auch darauf ab, warum (bzw. aufgrund welcher Rechtsgrundlage) diese Aufstockung in LODAS programmseitig hinterlegt ist. Und diese Frage müsste DATEV beantworten können. Denn im DATEV-Hilfedokument wird ja ausdrücklich diese Vorgehensweise beschrieben: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/LODAS-KUG-Leistungssatz-bei-Austritt-am-15-01-2021/td-p/200199 Ob und wie man diese Aufstockung als Lohnabrechner ggf. beeinflussen / abwählen kann, wäre dann die zweite Frage. LODAS als zertifiziertes Abrechnungsprogramm dürfte dies nicht zulassen, wenn das nicht rechtlich gedeckt ist. Die von Ihnen genannte Maßnahme, die "gewünschte" monatliche Arbeitszeit manuell zu hinterlegen und so die programmseitig standardmäßig hinterlegte Aufstockung zu vermeiden, weckt in mir Zweifel, unter welchen Bedingungen dies zulässig sein soll bzw. zwingend erforderlich ist. Leider habe ich keine Beispielberechnungen in (irgend-)einem DATEV-Dokument oder an anderer Stelle gefunden und hoffe, dass mir jene Menschen helfen können, die das programmseitig umsetzen und mögliche Ausnahmen programmtechnisch erlauben. Vielleicht könnten Sie deshalb mein Anliegen unter Ihren Kollegen weiterreichen? Im www habe ich lediglich diese Seite gefunden, die auf das Thema eingeht: https://wktaaeu.my.site.com/decustomercommunity/s/article/37811-Was-ist-zu-beachten-bei-Kurzarbeitergeld-in-Teilmonaten Und neben der Frage, warum die Aufstockung auf Vollmonate bei Kug in Teilmonaten erforderlich ist, steht ja meine eigentliche Frage: Gilt diese Aufstockung zwingend auch für die Arbeitsbescheinigung bzgl. des fiktiven SV-Bruttos (wie in der durch LODAS erstellten Arbeitsbescheinigung programmseitig erfolgt)? Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
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